Eine Bankvollmacht erlaubt einer anderen Person, über Ihr Konto zu verfügen. Sie ist schnell erteilt und wird häufig unterschätzt – sowohl in ihrem Nutzen als auch in ihrer Tragweite.
Wie sie erteilt wird
Die Bankvollmacht wird auf dem Formular des jeweiligen Instituts erteilt, meist in der Filiale oder im Online-Banking. Beide Seiten müssen sich legitimieren: der Kontoinhaber und die bevollmächtigte Person.
Genau darin liegt ihr praktischer Vorteil gegenüber einer allgemeinen Vorsorgevollmacht: Die Bank kennt ihr eigenes Dokument, kann es sofort prüfen und akzeptiert es ohne Rückfragen. Bei einer privatschriftlichen Vollmacht ist das oft anders.
Die Vollmacht gilt nur bei dem Institut, bei dem sie erteilt wurde. Wer Konten bei mehreren Banken hat, muss sie jeweils einzeln erteilen.
Die Arten im Überblick
| Art | Umfang |
|---|---|
| Kontovollmacht | Überweisungen, Abhebungen, Daueraufträge auf einem Konto |
| Depotvollmacht | zusätzlich Wertpapiergeschäfte im Depot |
| Einzelvollmacht | begrenzt auf einen bestimmten Vorgang |
| Vollmacht über den Tod hinaus | gilt auch nach dem Ableben des Kontoinhabers |
Wichtig ist, was die Vollmacht nicht umfasst. In der Regel ausgeschlossen sind: die Auflösung des Kontos, die Aufnahme von Krediten, die Änderung der Vollmacht selbst und die Erteilung weiterer Vollmachten. Wer mehr Spielraum will, muss das ausdrücklich vereinbaren.
Auch ein Wertpapierdepot braucht eine eigene Vollmacht – die Kontovollmacht deckt es nicht automatisch mit ab.
Über den Tod hinaus: der wichtigste Zusatz
Eine Vollmacht, die nur zu Lebzeiten gilt, erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers. Das Konto ist dann gesperrt, bis die Erben ihre Berechtigung nachweisen – oft mit einem Erbschein, dessen Ausstellung Wochen dauern kann.
In dieser Zeit laufen Miete, Versicherungen und Bestattungskosten weiter. Eine Vollmacht über den Tod hinaus vermeidet das: Der Bevollmächtigte kann sofort handeln, ohne auf das Nachlassverfahren zu warten.
Bei der Erteilung sollte deshalb ausdrücklich angekreuzt werden, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Fehlt dieser Zusatz, ist die Vollmacht im wichtigsten Moment wertlos.
Ein Hinweis dazu: Der Bevollmächtigte darf zwar verfügen, ist den Erben gegenüber aber rechenschaftspflichtig. Eine Vollmacht ist keine Erlaubnis, sich zu bedienen.
Vollmacht oder Gemeinschaftskonto?
Beides führt dazu, dass zwei Personen verfügen können – rechtlich sind es aber verschiedene Dinge.
Beim Gemeinschaftskonto gehört das Guthaben beiden Inhabern. Bei einer Vollmacht bleibt das Geld dem Kontoinhaber; der Bevollmächtigte darf nur handeln, hat aber keinen eigenen Anspruch.
Das hat Folgen: Im Erbfall fällt das Guthaben eines Vollmachtskontos vollständig in den Nachlass, beim Gemeinschaftskonto in der Regel nur die Hälfte. Auch bei einer Pfändung gegen den Bevollmächtigten ist das Konto geschützt – bei einem Gemeinschaftskonto nicht ohne Weiteres.
Widerruf
Eine Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen, formlos und ohne Begründung. Wirksam wird der Widerruf, sobald die Bank ihn erhalten hat – deshalb sollte er schriftlich und nachweisbar erfolgen.
Denken Sie an Karten und Zugangsdaten: Wurde dem Bevollmächtigten eine eigene Karte ausgestellt, muss diese eingezogen oder gesperrt werden. Ein Widerruf auf dem Papier nützt wenig, wenn die Karte weiter funktioniert.
Fazit
Die Bankvollmacht ist das praktische Gegenstück zur Vorsorgevollmacht: Sie ist beim Institut bekannt, wird ohne Diskussion akzeptiert und funktioniert im Alltag.
Aus Sicht der Marktteilnehmer entscheidet ein einziges Kreuz über ihren Wert – das für die Geltung über den Tod hinaus. Ohne diesen Zusatz ist das Konto genau dann gesperrt, wenn die Angehörigen Zugriff am dringendsten brauchen.
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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.