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Erbschein: Wann Sie ihn brauchen und wann nicht

von user

Der Erbschein weist nach, wer Erbe geworden ist. Er kostet Geld, dauert Wochen – und ist häufig gar nicht nötig. Wer das vorher weiß, spart sich beides.

Was der Erbschein ist

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Er nennt, wer Erbe ist und – bei mehreren Erben – mit welchem Anteil. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Seine praktische Bedeutung liegt im öffentlichen Glauben: Wer sich auf einen Erbschein verlässt, ist geschützt, selbst wenn sich später herausstellt, dass die Erbfolge anders liegt. Deshalb verlangen Banken, Versicherungen und Grundbuchämter ihn so gerne.

Wann Sie ihn nicht brauchen

Das ist der Punkt, an dem sich Geld sparen lässt. In drei Fällen geht es meist ohne.

  • Notarielles Testament oder Erbvertrag. Liegt ein notariell beurkundetes Testament samt gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, genügt das in aller Regel. Banken und sogar Grundbuchämter akzeptieren diese Kombination anstelle eines Erbscheins.
  • Bestehende Vollmacht. Wurde eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt, kann der Bevollmächtigte sofort verfügen – ohne Erbschein, ohne Wartezeit.
  • Kleinere Guthaben. Viele Institute verzichten bei überschaubaren Beträgen auf den Erbschein und begnügen sich mit Sterbeurkunde und einem handschriftlichen Testament. Die Grenzen setzt jede Bank selbst, ein Anspruch besteht nicht.

Ein häufiger Irrtum: Auch ein handschriftliches Testament ist gültig. Es ersetzt den Erbschein aber seltener, weil die Echtheit schwerer zu prüfen ist.

Wann er sich kaum vermeiden lässt

Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein – und dann führt meist kein Weg am Erbschein vorbei, weil niemand sonst belegen kann, wer überhaupt erbt.

Ebenso bei Immobilien: Die Berichtigung des Grundbuchs verlangt einen Nachweis der Erbfolge. Ohne notarielles Testament bleibt nur der Erbschein.

Auch bei Erbengemeinschaften, unklaren Verwandtschaftsverhältnissen oder Auslandsbezug verlangen die Beteiligten in der Regel diese Sicherheit.

Antrag, Dauer und Kosten

Beantragt wird beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Nötig sind Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft, ein etwaiges Testament und eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben.

Die Bearbeitung dauert je nach Gericht und Komplexität einige Wochen bis mehrere Monate. Genau diese Zeit ist das eigentliche Problem – nicht die Kosten.

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und fallen zweimal an: für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung. Bei größeren Nachlässen summiert sich das auf vierstellige Beträge.

Was in der Zwischenzeit passiert

Ohne Erbschein und ohne Vollmacht ist das Konto des Verstorbenen gesperrt. Die Bank führt keine Überweisungen mehr aus, Daueraufträge laufen ins Leere.

Miete, Strom, Versicherungen und Pflegekosten laufen aber weiter, und die Bestattung muss bezahlt werden. Viele Institute begleichen Bestattungskosten direkt gegen Rechnung vom Konto des Verstorbenen – das ist die übliche Ausnahme, nach der man ausdrücklich fragen sollte.

Alles andere bleibt an den Angehörigen hängen, die vorstrecken müssen und sich das Geld später aus dem Nachlass zurückholen.

Fazit

Der Erbschein schafft Rechtssicherheit, kostet aber Zeit und Geld. Bei gesetzlicher Erbfolge und bei Immobilien im Nachlass führt selten ein Weg daran vorbei.

Aus Sicht der Marktteilnehmer lässt er sich in vielen Fällen vermeiden – durch ein notarielles Testament oder durch eine Bankvollmacht über den Tod hinaus. Beides kostet zu Lebzeiten wenig und erspart den Angehörigen Wochen, in denen sie an das Konto nicht herankommen. Wie eine solche Vollmacht erteilt wird, steht im Beitrag zur Vorsorgevollmacht.

Weitere Beiträge zu Aktienindizes, Grundlagen und Steuern finden Sie in unserer Übersicht Finanzwissen.

Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Gestaltung im Einzelfall sind Notarin, Notar oder Rechtsanwalt zuständig.

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