Der Bausparvertrag verbindet Sparen und Darlehen in einem Produkt. Sein eigentlicher Wert liegt nicht in der Verzinsung, sondern in einem Zinssatz, den Sie heute für ein Darlehen in zehn Jahren festschreiben.
Die zwei Phasen
| Phase | Was passiert |
|---|---|
| Sparphase | Sie zahlen ein, bis das Mindestguthaben erreicht ist – meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme |
| Zuteilung | Der Vertrag wird zuteilungsreif, das Guthaben wird ausgezahlt |
| Darlehensphase | Sie können das Bauspardarlehen zum vereinbarten Zins abrufen |
Die Bausparsumme ist die Summe aus Guthaben und Darlehen. Bei 50.000 Euro Bausparsumme sparen Sie typischerweise 20.000 Euro an und erhalten 30.000 Euro als Darlehen.
Der Kern: die Zinssicherung
Beide Zinssätze stehen bei Vertragsabschluss fest – der niedrige Guthabenzins und der Darlehenszins. Letzterer ist das eigentliche Produkt.
Wer heute einen Vertrag abschließt, sichert sich einen Darlehenszins für eine Finanzierung, die vielleicht erst in zehn Jahren ansteht. Steigen die Bauzinsen bis dahin deutlich, war das ein gutes Geschäft. Bleiben sie niedrig, haben Sie für eine Sicherheit bezahlt, die Sie nicht brauchten.
Ein Bausparvertrag ist damit im Kern eine Versicherung gegen steigende Zinsen – siehe auch Leitzins und Baufinanzierung.
Die Kosten
Abschlussgebühr: meist 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, fällig zu Beginn. Bei 50.000 Euro sind das bis zu 800 Euro.
Jahresentgelt: ein kleiner Betrag für die Kontoführung.
Guthabenzins: liegt meist deutlich unter dem, was Tagesgeld bringt.
Rechnet man Abschlussgebühr und niedrige Verzinsung zusammen, ist die Sparphase für sich betrachtet ein Verlustgeschäft. Das muss der spätere Zinsvorteil erst ausgleichen.
Staatliche Förderung
| Förderung | Bedingung |
|---|---|
| Wohnungsbauprämie | Einkommensgrenzen, Verwendung für Wohnzwecke |
| Arbeitnehmersparzulage | vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, Einkommensgrenzen |
| Wohn-Riester | Zulagen fließen in die Tilgung – siehe Riester-Rente |
Für Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen kann sich der Vertrag allein über die Förderung rechnen, weil der Arbeitgeber einen Teil beisteuert.
Für wen er sich eignet
Sinnvoll für alle, die in fünf bis fünfzehn Jahren bauen oder modernisieren wollen und sich gegen steigende Zinsen absichern möchten. Ebenso für Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen.
Wenig sinnvoll als reine Geldanlage. Wer kein Immobilienvorhaben plant, erreicht mit Tagesgeld oder einem ETF-Sparplan mehr.
Ein Bausparvertrag muss nicht für ein Darlehen genutzt werden. Wer das Guthaben nur abruft, hat allerdings die Abschlussgebühr für nichts gezahlt.
Fazit
Der Bausparvertrag ist kein Sparprodukt, sondern ein Zinssicherungsinstrument mit angeschlossener Ansparpflicht.
Aus Sicht der Marktteilnehmer entscheidet die Erwartung über künftige Zinsen. Wer mit steigenden Bauzinsen rechnet und in absehbarer Zeit finanzieren will, bekommt Planungssicherheit. Wer nur sparen möchte, zahlt für eine Absicherung ohne Gegenwert.
Weitere Grundlagen finden Sie unter Finanzwissen.
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Beratung dar. Angaben ohne Gewähr.