Die Kfz-Haftpflicht ist die einzige Versicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohne sie darf kein Fahrzeug zugelassen werden – alles Weitere ist freiwillig.
Die drei Stufen
| Deckung | Was sie abdeckt |
|---|---|
| Haftpflicht | Schäden, die Sie anderen zufügen – gesetzlich vorgeschrieben |
| Teilkasko | zusätzlich Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wildunfall, Marderbiss |
| Vollkasko | zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus |
Die Haftpflicht deckt nie Schäden am eigenen Fahrzeug. Wer einen Baum streift, steht ohne Kasko allein da.
Was den Beitrag bestimmt
Schadenfreiheitsklasse. Je länger unfallfrei, desto niedriger der Prozentsatz. Nach vielen Jahren zahlt man nur noch einen Bruchteil des Grundbeitrags.
Typklasse. Jedes Modell wird nach Schadenhäufigkeit eingestuft. Zwei gleich teure Autos können sich im Beitrag erheblich unterscheiden – ein Blick darauf lohnt sich vor dem Kauf.
Regionalklasse. Sie richtet sich nach dem Zulassungsbezirk. In Ballungsräumen liegt sie höher als auf dem Land.
Fahrleistung, Fahrerkreis, Garage, Beruf. Jeder dieser Punkte verändert den Beitrag.
Wann sich Kasko lohnt
Als Faustregel gilt: Vollkasko in den ersten Jahren, danach Teilkasko, bei älteren Fahrzeugen nur Haftpflicht.
Die Rechnung ist einfach: Die Kasko ersetzt höchstens den Wiederbeschaffungswert. Bei einem Fahrzeug, das noch 2.000 Euro wert ist, steht ein Jahresbeitrag von mehreren hundert Euro in schlechtem Verhältnis zum möglichen Ersatz.
Eine Ausnahme: Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug verlangt der Vertragspartner meist Vollkasko – unabhängig vom Alter.
Worauf im Vertrag zu achten ist
Deckungssumme. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindestbetrag, üblich sind 100 Millionen Euro. Der Aufpreis ist gering, die Absicherung bei schweren Personenschäden erheblich.
Rabattschutz. Nach einem Unfall bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten. Ob sich der Aufpreis lohnt, hängt von der eigenen Einstufung ab.
Grobe Fahrlässigkeit. Ohne Einschluss kann die Leistung gekürzt werden – etwa bei Rotlichtverstoß oder Handynutzung am Steuer.
Marderbiss mit Folgeschäden. Viele Tarife ersetzen nur das angebissene Kabel, nicht den daraus entstandenen Motorschaden.
Der Wechsel
Die Kündigungsfrist endet üblicherweise am 30. November zum Jahresende. In den Wochen davor werben Versicherer besonders intensiv – ein Vergleich lohnt sich, weil die Unterschiede zwischen Anbietern erheblich sind.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Beitragserhöhung und nach einem Schadensfall.
Fazit
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, die Kasko eine Rechenaufgabe. Wer den Fahrzeugwert kennt, kann sie selbst lösen.
Aus Sicht der Marktteilnehmer lohnt der Blick auf die Typklasse bereits vor dem Autokauf. Sie verändert die laufenden Kosten über Jahre stärker als mancher Preisnachlass beim Kauf.
Weitere Grundlagen finden Sie unter Finanzwissen.
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Versicherungsberatung oder -vermittlung dar. Angaben ohne Gewähr.