Zwei Kredite mit identischem Sollzins können unterschiedlich viel kosten. Der effektive Jahreszins macht sie vergleichbar – wenn man weiß, was er enthält und was nicht.
Sollzins und Effektivzins
| Sollzins | der reine Zins auf die Kreditsumme |
| Effektiver Jahreszins | Sollzins plus alle preisbestimmenden Kosten |
In den Effektivzins fließen ein: Bearbeitungsentgelte, der Zeitpunkt der Zahlungen, die Zinsverrechnung, Vermittlungsprovisionen und ein etwaiges Disagio.
Nicht enthalten sind Kosten, die nicht zwingend anfallen – etwa eine freiwillige Restschuldversicherung, Kontoführungsgebühren oder Gebühren für Sondertilgungen.
Warum das wichtig ist
Genau hier liegt die Lücke. Wird eine Restschuldversicherung mitfinanziert, taucht sie im beworbenen Effektivzins nicht auf – obwohl sie den Kredit erheblich verteuert.
Deshalb gilt: Der Effektivzins macht Kredite vergleichbar, aber nur bei identischem Leistungsumfang. Entscheidend ist am Ende die Zahl, die im Vertrag als Gesamtbetrag steht – also was insgesamt zurückzuzahlen ist.
Beispielrechnung: gleicher Sollzins, anderer Preis
Zwei Angebote über 10.000 Euro bei 60 Monaten Laufzeit, beide mit 5,00 Prozent Sollzins. Der Unterschied liegt allein darin, dass im zweiten Fall eine Restschuldversicherung über 800 Euro mitfinanziert wird.
| Angebot A | Angebot B | |
|---|---|---|
| Auszahlung an Sie | 10.000 € | 10.000 € |
| Finanzierter Betrag | 10.000 € | 10.800 € |
| Sollzins | 5,00 % | 5,00 % |
| Monatsrate | 188,71 € | 203,81 € |
| Summe aller Raten | 11.322 € | 12.229 € |
| Effektiver Jahreszins | 5,12 % | rund 8,5 % |
| Mehrkosten gegenüber A | — | 907 € |
Beide Banken dürfen mit „5,00 Prozent Sollzins“ werben. Tatsächlich kostet Angebot B über die Laufzeit gut 900 Euro mehr – das sind neun Prozent der Kreditsumme.
Warum 5,00 Prozent Sollzins 5,12 Prozent effektiv ergeben
Auch ohne Nebenkosten liegt der Effektivzins über dem Sollzins. Grund ist die monatliche Zahlungsweise: Die Zinsen werden zwölfmal im Jahr berechnet, nicht einmal. Daraus entsteht ein Zinseszinseffekt innerhalb des Jahres.
Rechnerisch: Ein Zwölftel von 5 Prozent sind 0,4167 Prozent monatlich. Über zwölf Monate ergibt das nicht 5,00, sondern 5,12 Prozent. Mehr dazu im Beitrag zum Zinseszins.
Die Falle im zweiten Angebot
Die Restschuldversicherung wird nicht separat bezahlt, sondern in die Kreditsumme eingerechnet. Dadurch passiert zweierlei: Sie zahlen die 800 Euro – und Sie zahlen darauf fünf Jahre lang Zinsen.
Entscheidend ist: Ist die Versicherung freiwillig, muss sie nach der Preisangabenverordnung nicht in den beworbenen Effektivzins einfließen. Die Bank darf also weiterhin mit 5,12 Prozent werben, obwohl der Kredit tatsächlich 8,5 Prozent kostet.
Woran Sie es erkennen: Im Vertrag steht ein Feld „Gesamtbetrag“. Dort müssen alle Zahlungen stehen, die Sie tatsächlich leisten. Vergleichen Sie diese Zahl – nicht die Prozentangabe in der Werbung.
Im Beispiel: 11.322 Euro gegenüber 12.229 Euro. Der Unterschied springt sofort ins Auge, während 5,12 gegenüber 5,12 Prozent identisch aussieht.
Der Zwei-Drittel-Zins
Bei bonitätsabhängigen Angeboten wirbt die Bank oft mit einem Bestzins, den nur wenige erhalten. Vorgeschrieben ist deshalb die Angabe eines repräsentativen Beispiels: des Zinses, den mindestens zwei Drittel der Kunden bekommen.
Diese Zahl steht meist im Kleingedruckten und ist realistischer als die große Werbezahl.
Bei der Baufinanzierung
Auch hier gilt der Effektivzins, allerdings mit einer Besonderheit: Er bezieht sich auf die vereinbarte Zinsbindung, nicht auf die gesamte Laufzeit.
Was nach Ablauf der Bindung passiert, bleibt offen – die Restschuld wird zu unbekannten Konditionen neu finanziert. Mehr dazu im Beitrag zur Baufinanzierung.
Fazit
Der effektive Jahreszins ist die einzige Zahl, mit der sich Kreditangebote sinnvoll vergleichen lassen – und die einzige, die gesetzlich definiert ist.
Aus Sicht der Marktteilnehmer lohnt zusätzlich der Blick auf den Gesamtbetrag im Vertrag. Er zeigt in Euro, was der Kredit kostet – und macht Unterschiede greifbarer als jede Prozentangabe.
Weitere Grundlagen finden Sie unter Finanzwissen, etwa zum Ratenkredit und zum Zinseszins.
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Beratung dar. Angaben ohne Gewähr.