Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Zahlung auf ein laufendes Darlehen. Sie wirkt stärker, als die meisten erwarten – weil sie nicht nur die Schuld senkt, sondern auch alle künftigen Zinsen darauf.
Wie sie wirkt
Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Rate nach einer Sondertilgung gleich. Weil die Restschuld gesunken ist, entfällt jedoch ein Teil des Zinsanteils – und der Tilgungsanteil steigt entsprechend.
Jede Sondertilgung beschleunigt damit alle folgenden. Der Effekt ist derselbe wie beim Zinseszins, nur in umgekehrter Richtung.
Ein Rechenbeispiel
Bei 300.000 Euro Darlehen, vier Prozent Zins und zwei Prozent Anfangstilgung beträgt die Laufzeit rund 28 Jahre.
| Sondertilgung | Wirkung |
|---|---|
| einmalig 10.000 € im Jahr 1 | Laufzeit rund zwei Jahre kürzer |
| jährlich 3.000 € | Laufzeit etwa ein Drittel kürzer |
| jährlich 5 % der Darlehenssumme | Laufzeit mehr als halbiert |
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Früh geleistete Sondertilgungen wirken deutlich stärker, weil der Zinsanteil zu Beginn am höchsten ist.
Was im Vertrag stehen muss
Ein Recht auf kostenfreie Sondertilgung besteht nicht automatisch. Üblich sind fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr, vereinbart im Vertrag.
Manche Banken bieten höhere Sätze gegen einen geringen Zinsaufschlag an. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie wahrscheinlich die Sondertilgung tatsächlich erfolgt.
Wichtig: Nicht genutzte Sondertilgungsrechte verfallen meist zum Jahresende – sie lassen sich nicht ansammeln.
Sondertilgen oder anlegen?
Die Frage stellt sich bei jedem freien Betrag. Die Rechnung ist im Kern einfach: Eine Sondertilgung bringt eine sichere Rendite in Höhe des Kreditzinses – steuerfrei.
Eine Geldanlage muss diesen Zins nach Abgeltungsteuer übertreffen, um besser abzuschneiden. Bei vier Prozent Kreditzins wären das vor Steuern rund 5,4 Prozent – eine Rendite, die nur mit Risiko erreichbar ist.
Gegen die Sondertilgung sprechen kann, dass das Geld gebunden ist. Eine Rücklage auf Tagesgeld sollte vorher stehen.
Fazit
Die Sondertilgung ist eine der wirksamsten Stellschrauben einer Finanzierung – und eine der wenigen, die man nach Vertragsabschluss noch bedienen kann.
Aus Sicht der Marktteilnehmer sollte das Recht darauf immer vereinbart werden, auch wenn man es zunächst nicht nutzen will. Es kostet in der Regel nichts und eröffnet eine Möglichkeit, die sich sonst nur durch eine teure Umschuldung wiederherstellen lässt.
Mehr dazu im Beitrag zur Baufinanzierung. Rechnen können Sie mit dem Zinseszinsrechner.
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Beratung dar. Angaben ohne Gewähr.