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Lebensversicherung: Kapitalbildend oder Risikoschutz – der Unterschied zählt

von user

Unter dem Begriff Lebensversicherung verbergen sich zwei völlig unterschiedliche Produkte. Das eine schützt Hinterbliebene für wenige Euro im Monat, das andere bindet über Jahrzehnte Kapital.

Die beiden Grundformen

RisikolebensversicherungKapitallebensversicherung
ZweckTodesfallschutzSchutz plus Sparvorgang
Leistungnur bei Tod während der Laufzeitbei Tod oder am Ende der Laufzeit
Beitragniedrigdeutlich höher
Rückkaufswertkeinervorhanden, anfangs gering

Die Risikolebensversicherung ist reiner Schutz. Stirbt die versicherte Person nicht, war das Geld weg – so wie bei einer Kfz-Versicherung ohne Unfall.

Die Kapitallebensversicherung verbindet diesen Schutz mit einem Sparvorgang. Genau diese Verbindung ist der Grund, warum sie in Verruf geraten ist.

Warum die Kapitalvariante kritisch gesehen wird

Die Kosten fallen zuerst an. Abschluss- und Vertriebskosten werden über die ersten Jahre verrechnet. Wer früh kündigt, erhält deutlich weniger zurück, als er eingezahlt hat.

Der Garantiezins ist niedrig. Für Neuverträge liegt er weit unter dem, was ältere Policen boten. Ein erheblicher Teil der Rendite hängt an Überschüssen, die nicht garantiert sind.

Zwei Ziele in einem Produkt. Fachleute raten überwiegend dazu, Risikoschutz und Geldanlage zu trennen: eine günstige Risikopolice plus ein ETF-Sparplan erreichen beides oft zu geringeren Kosten.

Wann eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist

Immer dann, wenn andere Menschen von Ihrem Einkommen abhängen. Typische Fälle: Familien mit Kindern, Paare mit gemeinsamer Baufinanzierung, Geschäftspartner mit gemeinsamen Verbindlichkeiten.

Bei einer Immobilienfinanzierung verlangen Banken sie zwar nicht zwingend, sie ist aber dringend zu empfehlen: Stirbt ein Kreditnehmer, muss der andere die Rate allein tragen.

Wichtig bei Paaren: Zwei Einzelverträge über die jeweils volle Summe sind meist besser als ein gemeinsamer Vertrag. Letzterer zahlt nur einmal und endet dann.

Steuerliche Behandlung

Bei Verträgen ab 2005 sind Erträge steuerpflichtig. Wird die Police nach dem 62. Lebensjahr und nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags zu versteuern.

Die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei, kann aber Erbschaftsteuer auslösen – abhängig davon, wer Versicherungsnehmer und wer Begünstigter ist. Eine durchdachte Gestaltung spart hier Geld.

Bestehende Verträge

Alte Policen aus den 1990er Jahren haben oft Garantiezinsen von vier Prozent. Solche Verträge zu kündigen, wäre meist ein Fehler – sie sind heute nicht mehr zu bekommen.

Wer aus einem neueren Vertrag heraus will, hat mehrere Wege: Kündigung, Beitragsfreistellung, Verkauf am Zweitmarkt oder Beleihung. Welcher günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Fazit

Die Risikolebensversicherung ist eines der sinnvollsten Produkte überhaupt, wenn jemand von Ihrem Einkommen abhängt – und kostet wenig.

Aus Sicht der Marktteilnehmer lohnt bei der Kapitalvariante der Blick auf die Effektivkosten, die im Produktinformationsblatt stehen müssen. Sie zeigen, wie viel Rendite jährlich für Kosten draufgeht – eine Zahl, die viele Verträge in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Weitere Grundlagen finden Sie unter Finanzwissen, etwa zum Zinseszins.

Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Versicherungsberatung oder -vermittlung dar. Angaben ohne Gewähr.

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