Container galten als solide Sachwertanlage: greifbar, weltweit gefragt, mit festen Mieteinnahmen. Über 40 Jahre verkaufte die P&R-Gruppe aus Grünwald bei München Schiffscontainer an Privatanleger. Als die deutschen Gesellschaften 2018 Insolvenz anmeldeten, stellte sich heraus, dass rund eine Million der verkauften Container gar nicht existierte. Betroffen waren 54.000 Anleger – der Fall gilt als einer der größten Anlegerskandale der Bundesrepublik.
Das Wichtigste in Kürze
| Unternehmen | P&R-Gruppe, Grünwald bei München |
| Angebot | Direktinvestments in Schiffscontainer |
| Anleger | rund 54.000 |
| Investiertes Kapital | rund 3,5 Mrd. Euro |
| Verkaufte Container | rund 1,6 Millionen |
| Tatsächlich vorhanden | gut 600.000 |
| Insolvenz | März 2018 |
| Strafprozess | wegen Verhandlungsunfähigkeit des Gründers ohne Urteil beendet |
So funktionierte das Angebot
Anleger kauften bei P&R einen oder mehrere Container, in der Regel für einige Tausend Euro pro Stück. P&R vermietete die Container im Auftrag der Anleger an Reedereien und Leasinggesellschaften und zahlte eine feste Miete aus. Nach einigen Jahren kaufte P&R die Container zu einem vorab vereinbarten Preis zurück.
Für viele Anleger klang das ideal: ein echter Sachwert statt Papier, verlässliche Einnahmen und ein planbarer Ausstieg. Das Angebot richtete sich vor allem an sicherheitsorientierte Sparer. Nach Angaben des Insolvenzverwalters war ein großer Teil der Anleger über 70 Jahre alt.
Eine Million Phantom-Container
Nach der Insolvenz prüfte Insolvenzverwalter Michael Jaffé den Bestand. Das Ergebnis war verheerend: Den rund 1,6 Millionen Containern, die an Anleger verkauft worden waren, stand nur eine Flotte von gut 600.000 Stück gegenüber. Rund eine Million Container existierte nur auf dem Papier.
Nach Jaffés Erkenntnissen hatte sich die Lücke seit 2007 kontinuierlich aufgebaut. Spätestens ab 2010 seien fällige Zahlungen an bestehende Anleger nur noch mit dem Geld neuer Anleger bedient worden. Damit trug das System ab diesem Zeitpunkt die Züge eines Schneeballsystems.
| Zeitraum | Entwicklung laut Insolvenzverwalter |
|---|---|
| ab 2007 | Zahl der verkauften Container übersteigt zunehmend den tatsächlichen Bestand |
| ab etwa 2010 | Auszahlungen werden überwiegend aus neuen Anlegergeldern finanziert |
| 2016 und 2017 | Neugeschäft bricht nach der Pleite eines Konkurrenten ein |
| März 2018 | die Liquidität ist aufgebraucht, Insolvenz der deutschen Gesellschaften |
Warum das System aufflog
Ein Schneeballsystem braucht ständig frisches Geld. Als 2016 der Konkurrent Magellan pleiteging, wurden viele Anleger vorsichtiger, das Neugeschäft brach ein. Ohne neue Einzahlungen ließen sich die Mieten und Rückkäufe nicht mehr bezahlen. Im März 2018 meldeten die deutschen P&R-Gesellschaften Insolvenz an.
Das Strafverfahren
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelte gegen mehrere Verantwortliche. Firmengründer Heinz Roth wurde im September 2018 festgenommen. Im Februar 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 414 Fällen mit einem Schaden von knapp 18 Millionen Euro – bewusst nur ein kleiner Ausschnitt, um das Verfahren beschleunigen zu können.
Zu einem Urteil kam es nicht. Das Landgericht München I stellte fest, dass der damals 76-Jährige wegen Krankheit dauerhaft verhandlungsunfähig ist, und hob den Haftbefehl auf. Eine gerichtliche Klärung seiner persönlichen Schuld blieb damit aus, es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Rolle der Vermittler
P&R verkaufte seine Container nicht nur direkt, sondern vor allem über Finanzberater, Vermittler und teilweise auch über Banken. Viele Geschädigte versuchten deshalb nach der Insolvenz, Schadenersatz von ihren Beratern zu erhalten. Der Vorwurf lautete meist, sie seien nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden.
Die Gerichte entschieden unterschiedlich. In mehreren Fällen scheiterten Klagen, etwa weil die Anleger nachweislich von sich aus bestellt hatten und keine Beratung im rechtlichen Sinn stattfand. Für Anleger zeigt das, wie wichtig Beratungsprotokolle und schriftliche Unterlagen sind: Wer später Ansprüche geltend machen will, muss belegen können, was ihm erklärt wurde – und was nicht.
Was Anleger zurückbekamen
Die verbliebenen rund 600.000 Container wurden über die Schweizer Gesellschaft weiter vermietet und nach und nach verkauft. Aus diesen Erlösen erhielten die Anleger Abschlagszahlungen. Einem Vergleichsvorschlag des Insolvenzverwalters stimmten über 98 Prozent der Gläubiger zu. Trotzdem verloren die Anleger einen großen Teil ihres Geldes; der Schaden wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt.
Was Anleger daraus lernen können
Sachwert heißt nicht sicher. Ein Container ist nur so viel wert wie der Nachweis, dass er existiert und einem gehört. Viele Anleger haben ihre Container nie überprüft – und konnten es praktisch auch nicht.
Rückkaufversprechen sind so gut wie der Anbieter. Die Rendite hing am vereinbarten Rückkaufpreis. Den konnte P&R nur zahlen, solange neues Geld hereinkam.
Lange Erfolgsgeschichte schützt nicht. P&R war über Jahrzehnte Marktführer und galt als seriös. Genau dieser Ruf machte es schwer, Warnsignale zu erkennen.
Streuen statt konzentrieren. Wer einen großen Teil seiner Ersparnisse in ein einziges Produkt steckt, trägt das volle Ausfallrisiko. Mehr dazu im Beitrag zur Diversifikation.
Häufige Fragen
Wie viele P&R-Container gab es wirklich?
Von rund 1,6 Millionen verkauften Containern existierten nur gut 600.000.
Wurde der P&R-Gründer verurteilt?
Nein. Der Strafprozess wurde beendet, weil der Gründer dauerhaft verhandlungsunfähig ist.
Was ist ein Container-Direktinvestment?
Der Anleger kauft einen oder mehrere Schiffscontainer, die ein Anbieter für ihn vermietet und nach einigen Jahren zurückkauft. Die Rendite ergibt sich aus Mieten und Rückkaufpreis – beides hängt vollständig von der Zahlungsfähigkeit des Anbieters ab.
Fazit
P&R zeigt, dass auch ein jahrzehntelang erfolgreicher Anbieter mit einem scheinbar greifbaren Produkt zum Milliardenschaden führen kann. Das Muster erinnert an FlowTex: Auch dort wurden Tausende Maschinen verkauft, die es nicht gab.
Aus Sicht der Marktteilnehmer bleibt die Lehre, bei Direktinvestments immer nach dem Nachweis des Eigentums zu fragen – und Angebote des Grauen Kapitalmarkts wie Prokon mit derselben Skepsis zu prüfen wie jede andere Anlage.
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Stand: September 2026. Angaben nach Gerichtsmitteilungen, Insolvenzberichten und Medienberichten, ohne Gewähr. Soweit Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind oder kein Urteil ergangen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar.