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Prokon: Wie 75.000 Anleger mit Genussrechten Geld verloren

von user

Saubere Energie, hohe Zinsen und keine Banken dazwischen – mit diesem Versprechen sammelte das Windkraftunternehmen Prokon aus Itzehoe über Jahre Geld bei Privatanlegern ein. Als es 2014 zusammenbrach, standen rund 75.000 Menschen vor der Frage, wie viel von ihren 1,4 Milliarden Euro übrig ist. Prokon wurde zum Lehrbeispiel für die Risiken des Grauen Kapitalmarkts.

Das Wichtigste in Kürze

UnternehmenProkon Regenerative Energien, Itzehoe
GründerCarsten Rodbertus, 1995
GeschäftPlanung und Betrieb von Windparks
FinanzierungGenussrechte von Privatanlegern
Eingesammeltrund 1,4 Mrd. Euro von etwa 75.000 Anlegern
Insolvenzantrag22. Januar 2014
Heutefortgeführt als Genossenschaft

Das Geschäftsmodell

Prokon plante und betrieb Windparks in Deutschland und Polen. Anders als die meisten Energieunternehmen finanzierte es sich nicht über Bankkredite, sondern fast ausschließlich über Privatanleger. Das Unternehmen warb breit, auch in Straßenbahnen und mit Postwurfsendungen, und versprach attraktive Zinsen bei angeblich hoher Sicherheit.

Das Instrument dafür waren Genussrechte. Viele Anleger hielten sie für eine sichere Geldanlage, ähnlich einem Sparbrief mit höherem Zins. Das war ein folgenschwerer Irrtum.

Was Genussrechte sind – und warum sie riskant waren

Ein Genussrecht ist eine Zwischenform aus Eigen- und Fremdkapital. Der Anleger erhält eine Gewinnbeteiligung oder einen Zins, hat aber kein Stimmrecht und im Ernstfall schlechtere Karten als andere Gläubiger.

MerkmalSparbrief oder FestgeldGenussrecht wie bei Prokon
Einlagensicherungja, bis 100.000 Euronein
Rang in der Insolvenznormaler Gläubigerhäufig nachrangig
Stimmrechtnicht relevantkeines
AufsichtBank unter Aufsicht der BaFinkaum Kontrolle auf dem Grauen Kapitalmarkt
Risikosehr geringbis zum Totalverlust

Wie eine gesicherte Anlage im Vergleich aussieht, erklärt der Beitrag zum Festgeld.

Warnsignale, die es früh gab

Im Rückblick war Prokon kein Überraschungsfall. Verbraucherschützer kritisierten die Werbung des Unternehmens über Jahre, weil sie den Eindruck einer nahezu risikolosen Anlage erweckte. Rodbertus geriet deshalb wiederholt in Konflikt mit Verbraucherzentralen.

Hinzu kam ein strukturelles Problem, das jeder Anleger hätte erkennen können: Prokon versprach Zinsen, die über dem lagen, was Windparks in der Regel dauerhaft erwirtschaften. Solche Renditen lassen sich nur halten, wenn ständig neues Kapital nachfließt oder die Risiken höher sind als dargestellt. Wer die versprochene Verzinsung mit den üblichen Erträgen der Branche verglich, konnte stutzig werden.

Der Zusammenbruch

Die Schwachstelle lag in den Kündigungsfristen. Anleger konnten ihre Genussrechte relativ kurzfristig kündigen. Solange genug neues Geld hereinkam, war das kein Problem. Ende 2013 häuften sich jedoch kritische Berichte über die Finanzlage – und immer mehr Anleger wollten ihr Geld zurück.

Prokon hatte das Geld aber längst in Windparks und Beteiligungen gesteckt, die sich nicht schnell verkaufen ließen. Das Unternehmen drohte öffentlich mit Insolvenz, falls Anleger nicht auf Kündigungen verzichteten. Am 22. Januar 2014 folgte der Insolvenzantrag, im Mai wurde das Verfahren eröffnet.

Gründer Carsten Rodbertus machte eine mediale Hetzkampagne für die Kündigungswelle verantwortlich. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin kam zu einem anderen Ergebnis: Die angeblichen stillen Reserven existierten nicht, die Buchführung sei mangelhaft, schon für den Jahresabschluss 2012 fehlte das Testat eines Wirtschaftsprüfers. Penzlin entließ Rodbertus und bezifferte den Schaden für die Anleger auf mehr als eine halbe Milliarde Euro.

Ermittlungen gegen den Gründer

Die Staatsanwaltschaft Lübeck leitete 2014 Ermittlungen gegen die Verantwortlichen ein, unter anderem wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. Der Insolvenzverwalter machte zudem zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Rodbertus geltend, unter anderem wegen ungeprüft vergebener Kredite in Millionenhöhe. Für Rodbertus gilt die Unschuldsvermutung, soweit kein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorliegt.

Die Rettung als Genossenschaft

Anders als bei vielen Pleiten des Grauen Kapitalmarkts blieb das Kerngeschäft erhalten. Im Juli 2015 stimmten die Gläubiger in einer großen Versammlung in den Hamburger Messehallen über zwei Insolvenzpläne ab: einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW oder die Umwandlung in eine Genossenschaft. Sie entschieden sich für die Genossenschaft.

Die Anleger erhielten einen Teil ihres Geldes zurück, teils in bar, teils in Form einer Anleihe oder von Genossenschaftsanteilen. Einen erheblichen Teil ihres Kapitals verloren sie dennoch. Die Prokon Regenerative Energien eG betreibt seitdem die Windparks weiter.

Die Folgen: strengere Regeln für Anleger

Prokon hatte politische Konsequenzen. Der Fall war ein wesentlicher Anstoß für das Kleinanlegerschutzgesetz von 2015. Seitdem gelten für Vermögensanlagen strengere Pflichten: Prospekte müssen umfangreicher sein, Werbung muss deutliche Warnhinweise enthalten, und die Finanzaufsicht hat mehr Befugnisse. Mehr zu ihren Aufgaben steht im Beitrag zur BaFin.

Was Anleger daraus lernen können

Hohe Zinsen haben einen Grund. Wer deutlich mehr bietet als Banken, trägt ein höheres Risiko – und gibt dieses an die Anleger weiter.

Ein gutes Anlageziel ersetzt keine Prüfung. Viele Prokon-Anleger wollten die Energiewende unterstützen. Ein sinnvoller Zweck macht eine Anlage aber nicht sicher.

Nachrang heißt: zuletzt bedient. Wer Genussrechte oder nachrangige Darlehen zeichnet, steht in der Insolvenz hinten an. Das Kleingedruckte entscheidet über das Risiko.

Häufige Fragen

Wie viel Geld haben Prokon-Anleger verloren?

Der Insolvenzverwalter bezifferte den Schaden auf mehr als eine halbe Milliarde Euro. Einen Teil ihres Kapitals erhielten die Anleger über den Insolvenzplan zurück.

Gibt es Prokon noch?

Ja. Das Unternehmen wurde 2015 in eine Genossenschaft umgewandelt und betreibt weiterhin Windparks.

Fazit

Prokon zeigt, wie gefährlich die Mischung aus gutem Zweck, hohen Zinsversprechen und kurzen Kündigungsfristen sein kann. Das Geschäftsmodell funktionierte nur, solange keine größere Zahl von Anlegern gleichzeitig ihr Geld zurückwollte.

Aus Sicht der Marktteilnehmer bleibt die Lehre, bei Anlagen außerhalb des regulierten Bankensystems besonders genau hinzusehen. Einen noch größeren Anlegerskandal des Grauen Kapitalmarkts beschreibt der Beitrag zu P&R Container.

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Stand: September 2026. Angaben nach Gerichtsmitteilungen, Insolvenzberichten und Medienberichten, ohne Gewähr. Soweit Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind oder kein Urteil ergangen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar.

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