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Geschäftskonto

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Ein Geschäftskonto trennt das Geld der Firma vom Geld des Inhabers. Für eine GmbH ist das keine Frage der Ordnung, sondern folgt aus der Rechtsform. Für Einzelunternehmer und Freiberufler schreibt es kein Gesetz vor – die Banken tun es in ihren Bedingungen trotzdem.

Diese Seite klärt, wer ein Geschäftskonto führen muss, warum es sich auch ohne Pflicht lohnt, worauf es bei der Auswahl ankommt – und eine Sache, die viele übersehen: Die Einlagensicherung deckt auch bei Firmengeldern nur 100.000 Euro ab.

Das Wichtigste in Kürze

FrageAntwort
Wer braucht zwingend eins?GmbH, UG und AG – sie sind eigene Rechtsträger, ihr Vermögen gehört nicht dem Geschäftsführer.
Und Einzelunternehmer?Keine gesetzliche Pflicht. Die meisten Privatkonten verbieten gewerbliche Nutzung aber in den Bedingungen.
Was kostet es?Von kostenlos bei Fintechs bis dreistellig im Jahr bei Filialbanken, dazu häufig Entgelte je Buchung.
Worauf kommt es an?Buchungsposten, Buchhaltungsschnittstelle, Unterkonten und wie schnell man einen Menschen erreicht.
Wie viel ist gesichert?100.000 Euro je Einleger und Institut – auch für Firmen.
Was geht nicht?Ein Konto einer GmbH lässt sich nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

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Wer ein Geschäftskonto braucht – und wer nicht

Kapitalgesellschaften. Eine GmbH, eine UG oder eine AG ist ein eigener Rechtsträger mit eigenen Rechten und Pflichten. Ihr Geld gehört ihr, nicht dem Geschäftsführer. Es auf einem privaten Konto zu führen, vermischt zwei Vermögen, die getrennt gehören – und genau diese Trennung ist die Grundlage der Haftungsbeschränkung. Schon bei der Gründung führt daran kein Weg vorbei: Das Stammkapital muss auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt werden, bevor sie ins Handelsregister eingetragen wird.

Personengesellschaften. Bei GbR, OHG und KG gibt es keine so klare gesetzliche Trennung, in der Praxis ist ein eigenes Konto aber üblich und bei mehreren Gesellschaftern ohnehin unumgänglich – sonst läuft das gemeinsame Geschäft über das Privatkonto eines Einzelnen.

Einzelunternehmer und Freiberufler. Hier gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Geschäftskonto. Wer bilanziert oder eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt, muss seine Geschäftsvorfälle aber nachvollziehbar aufzeichnen – und das ist auf einem Konto, über das auch Miete und Wocheneinkauf laufen, deutlich mühsamer.

Der praktische Zwang kommt woanders her: Die Bedingungen der meisten kostenlosen Privatkonten schließen gewerbliche Nutzung ausdrücklich aus. Wer das ignoriert, riskiert die Kündigung des Kontos – meist nicht sofort, aber spätestens wenn das Buchungsaufkommen auffällt.

Was ein Geschäftskonto kostet

Die Preismodelle unterscheiden sich stärker als bei Privatkonten, weil die Anbieter mit sehr verschiedenen Kostenstrukturen arbeiten:

AnbietertypGrundgebührTypische Besonderheit
Digitalbanken und Fintechsoft null bis niedrig zweistellig im MonatBuchungen häufig gedeckelt, Bargeldeinzahlung teuer oder gar nicht möglich
Direktbankenniedrig bis mittelSolide Grundfunktionen, Beratung nur telefonisch
Filialbanken und Sparkassenmittel bis dreistellig im JahrBargeldgeschäft und persönlicher Ansprechpartner, dafür teurer

Entscheidend ist selten die Grundgebühr, sondern was danach kommt. Viele günstige Konten enthalten eine begrenzte Zahl kostenloser Buchungen – etwa 50 im Monat – und berechnen jede weitere einzeln. Ein Handwerksbetrieb mit vielen Kleinrechnungen ist damit schnell teurer dran als mit einem Pauschalmodell.

Zweiter Posten, der oft übersehen wird: Bargeld. Wer täglich Einnahmen einzahlt, zahlt bei manchen Anbietern je Einzahlung oder einen Prozentsatz der Summe. Bei einem Ladengeschäft wird daraus schnell der größte Kostenblock.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

  • Buchungsposten. Wie viele sind enthalten, was kostet jeder weitere? Rechne mit deinem echten Volumen, nicht mit dem Durchschnitt.
  • Bargeld. Einzahlen und abheben – wo, wie oft, zu welchem Preis? Für Dienstleister ohne Bargeld irrelevant, für den Einzelhandel ausschlaggebend.
  • Schnittstelle zur Buchhaltung. Ein direkter Draht ins Buchhaltungsprogramm spart jeden Monat Stunden. Prüfe, ob dein Programm unterstützt wird, nicht ob der Anbieter irgendeine Schnittstelle hat.
  • Unterkonten. Ein getrenntes Konto für die Umsatzsteuer verhindert den häufigsten Liquiditätsfehler von Selbstständigen – Geld auszugeben, das dem Finanzamt gehört.
  • Mehrere Nutzer. Braucht die Buchhaltung Lesezugriff, soll ein Mitarbeiter Zahlungen vorbereiten dürfen? Nicht jeder Anbieter kann Rechte abstufen.
  • Erreichbarkeit im Problemfall. Wenn eine Zahlung hängt und Löhne fällig sind, zählt, wie schnell ein Mensch antwortet. Das steht in keinem Preisverzeichnis.
  • Kontokorrentlinie. Ein eingeräumter Rahmen auf dem Geschäftskonto ist teuer, aber in der Spitze nützlich. Die Konditionen unterscheiden sich erheblich.

Einlagensicherung: 100.000 Euro, auch für Firmen

Guthaben auf einem Geschäftskonto sind gesetzlich bis 100.000 Euro je Einleger und Institut geschützt. Unternehmen sind dabei grundsätzlich geschützt wie Privatpersonen – ausgenommen sind im Wesentlichen Banken, Finanz- und Wertpapierinstitute, Versicherer, Fonds, Versorgungswerke und öffentliche Stellen.

Für ein kleines Unternehmen klingt das großzügig. Es ist es nicht immer. Wer Gehälter für zehn Mitarbeiter vorhält, Rücklagen für die Umsatzsteuervoranmeldung bildet und auf eine größere Anschaffung spart, kommt über diese Grenze, ohne sich reich zu fühlen. Oberhalb davon ist das Geld bei einer Bankenpleite nicht gesichert.

Die Lösung ist unspektakulär: Beträge oberhalb der Grenze auf ein zweites Institut verteilen. Für vorübergehend höhere Guthaben aus bestimmten Anlässen sieht das Gesetz einen erweiterten Schutz bis 500.000 Euro vor, der aber an enge Voraussetzungen geknüpft ist und vom Einleger nachgewiesen werden muss.

Was ein Geschäftskonto nicht leistet

Ein Pfändungsschutzkonto gibt es nur für natürliche Personen. Das Konto einer GmbH oder UG lässt sich nicht in ein P-Konto umwandeln – wird dort gepfändet, gibt es keinen geschützten Sockelbetrag. Geschäftsführer, die ihr privates Einkommen über dasselbe Konto beziehen, stehen dann ohne Puffer da. Das ist ein weiteres Argument für die saubere Trennung.

Fazit

Bei einer GmbH oder UG stellt sich die Frage nicht: Das Geld der Gesellschaft gehört auf ein Konto der Gesellschaft. Wer das vermischt, untergräbt genau die Trennung, wegen der er die Rechtsform gewählt hat.

Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern ist es eine Rechnung mit drei Posten: ein paar Euro im Monat gegen deutlich weniger Sortierarbeit, eine sauberere Buchführung und ein Konto, das nicht gegen die Bedingungen der Bank geführt wird. Die Rechnung geht fast immer auf.

Beim Vergleich lohnt es sich, nicht auf die Grundgebühr zu starren, sondern das eigene Buchungsvolumen und den Bargeldbedarf durchzurechnen. Ein Konto für 12 Euro im Monat mit unbegrenzten Buchungen schlägt ein kostenloses mit 50 Freiposten, sobald man 150 Buchungen hat.

Verwandte Seiten: das Girokonto für den privaten Zahlungsverkehr, die Firmenkreditkarte für betriebliche Ausgaben und der Kredit für Selbstständige.

Fragen und Antworten

Ist ein Geschäftskonto Pflicht?

Für GmbH, UG und AG ergibt es sich aus der Rechtsform – die Gesellschaft ist ein eigener Rechtsträger und braucht spätestens zur Einzahlung des Stammkapitals ein eigenes Konto. Für Einzelunternehmer und Freiberufler gibt es keine gesetzliche Pflicht, wohl aber ein vertragliches Hindernis: Die meisten kostenlosen Privatkonten erlauben keine gewerbliche Nutzung.

Kann ich mein privates Girokonto geschäftlich nutzen?

Rechtlich als Einzelunternehmer ja, vertraglich meist nein. Prüfe die Bedingungen deiner Bank. Wird die gewerbliche Nutzung dort ausgeschlossen, riskierst du die Kündigung.

Was kostet ein Geschäftskonto?

Die Spanne reicht von kostenlos bis dreistellig im Jahr. Wichtiger als die Grundgebühr sind die Kosten je Buchung und für Bargeld – danach entscheidet sich, welches Modell für dein Geschäft günstiger ist.

Wie viel Geld ist auf dem Geschäftskonto geschützt?

100.000 Euro je Einleger und Institut. Unternehmen sind dabei geschützt wie Privatpersonen, ausgenommen sind im Wesentlichen Banken, Versicherer, Fonds und öffentliche Stellen. Wer dauerhaft mehr hält, sollte auf zwei Institute verteilen.

Bekomme ich als Neugründer ein Geschäftskonto?

In der Regel ja. Verlangt werden Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis und bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag. Schwieriger wird es bei negativen Bonitätsmerkmalen – dann bleibt häufig nur ein Konto auf Guthabenbasis.

Kann ein Geschäftskonto ein P-Konto werden?

Nur bei natürlichen Personen. Das Konto einer GmbH oder UG kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.

Brauche ich ein zweites Konto für die Umsatzsteuer?

Pflicht ist es nicht, sinnvoll oft schon. Wer die vereinnahmte Umsatzsteuer sofort auf ein Unterkonto legt, gibt sie nicht versehentlich aus. Das ist einer der häufigsten Liquiditätsfehler bei Selbstständigen.

Quellen