Rente berechnen: Die Formel, der Rentenwert und was die Renteninformation verschweigt
Die gesetzliche Rente lässt sich mit vier Werten ausrechnen. Die Formel steht im Gesetz, sie ist seit Jahrzehnten dieselbe, und wer sie einmal verstanden hat, braucht keinen Rechner mehr – sondern nur den aktuellen Rentenwert und die eigene Renteninformation.
Die Rentenformel
Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
| Faktor | Was er bedeutet | Typischer Wert |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte | Summe aller Jahre: eigenes Entgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt | je Jahr 0 bis 1,95 |
| Zugangsfaktor | Zu- oder Abschlag für den Rentenbeginn | 1,0 bei Regelaltersrente |
| Rentenartfaktor | Art der Rente | 1,0 bei Altersrente |
| Aktueller Rentenwert | Euro je Entgeltpunkt und Monat | 42,52 € seit 1. Juli 2026 |
Der Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen, von 40,79 auf 42,52 Euro. Er gilt einheitlich für ganz Deutschland.
Wie Entgeltpunkte entstehen
Wer genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommt für dieses Jahr einen Entgeltpunkt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 Euro.
| Bruttojahresverdienst 2026 | Entgeltpunkte | Monatsrente aus diesem Jahr |
|---|---|---|
| 25.972 € | 0,50 | 21,26 € |
| 51.944 € | 1,00 | 42,52 € |
| 77.916 € | 1,50 | 63,78 € |
| 101.400 € und mehr | 1,95 | 82,99 € |
Die letzte Zeile markiert die Obergrenze. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro werden Beiträge erhoben und Punkte gutgeschrieben; was darüber verdient wird, erhöht die Rente nicht. Mehr als rund 1,95 Entgeltpunkte sind in einem Jahr nicht erreichbar.
Beispielrechnung
Jemand hat 40 Jahre gearbeitet und dabei im Schnitt das Durchschnittsentgelt verdient. Das ergibt 40 Entgeltpunkte.
| 40 Entgeltpunkte × 1,0 × 1,0 × 42,52 € | 1.700,80 € brutto im Monat |
| abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung, rund 11 Prozent | rund 1.513 € netto vor Steuern |
Das ist der Wert, den Rentenexperten „Eckrentner“ nennen – 45 Jahre Durchschnittsverdienst gelten als Referenzfall und ergäben entsprechend 1.913,40 Euro brutto. Die Realität liegt bei den meisten darunter, weil Ausbildung, Teilzeit und Lücken Punkte kosten.
Der Zugangsfaktor: früher oder später
| Rentenbeginn | Änderung je Monat | Beispiel 40 Entgeltpunkte |
|---|---|---|
| 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze | −0,3 %, zusammen −14,4 % | 1.456,08 € |
| 2 Jahre vorher | −7,2 % | 1.578,34 € |
| Regelaltersgrenze | 0 % | 1.700,80 € |
| 1 Jahr später | +6,0 % | 1.802,85 € |
| 2 Jahre später | +12,0 % | 1.904,90 € |
Der Abschlag von 0,3 Prozent je Monat gilt lebenslang, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Umgekehrt bringt jeder Monat Aufschub 0,5 Prozent mehr – dauerhaft. Die Regelaltersgrenze liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.
Was die Renteninformation nicht sagt
Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nennt drei Beträge: die Rente bei Erwerbsminderung heute, die erreichte Anwartschaft und die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze. Alle drei sind Bruttowerte in heutigen Preisen.
- Kranken- und Pflegeversicherung gehen von der Bruttorente ab, in der Größenordnung von elf Prozent.
- Steuer fällt an, soweit die Rente steuerpflichtig ist; der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
- Inflation ist in der Hochrechnung nicht berücksichtigt. Der angegebene Betrag hat die Kaufkraft von heute.
- Die Hochrechnung unterstellt, dass die Einkommen der letzten fünf Jahre bis zum Rentenbeginn fortgeschrieben werden.
Die Lücken schließen
Wer die Rechnung gemacht hat und eine Lücke sieht, hat mehrere Wege. Innerhalb des Systems: freiwillige Beiträge, Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge ab 50, und die Prüfung des Versicherungsverlaufs auf fehlende Zeiten – Ausbildung, Kindererziehung und Pflege werden nicht immer automatisch erfasst.
Außerhalb des Systems stehen die betriebliche Altersvorsorge und der private Vermögensaufbau, etwa über einen ETF-Sparplan.
Einordnung
Die Rentenformel ist eine der wenigen Stellen im deutschen Sozialrecht, an denen sich ein künftiger Anspruch mit vier Zahlen und einer Multiplikation bestimmen lässt. Wer seine Entgeltpunkte aus der Renteninformation kennt, braucht nur noch mit dem aktuellen Rentenwert zu multiplizieren – alles Weitere sind Annahmen über die Zukunft, und die trifft man besser selbst als ein Rechner.
Dieser Text ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung, Mitteilung zur Rentenanpassung vom 5. März 2026
- Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026
- §§ 63 ff. SGB VI, Rentenformel, Entgeltpunkte und Zugangsfaktor