Mynaric: Wie ein deutscher Weltraumwert für Aktionäre auf null ging

von user

Mynaric baute Laserterminals, mit denen Satelliten im Orbit Daten austauschen – eine Technologie, die für die Satellitenkonstellationen der kommenden Jahre unverzichtbar ist. Das Unternehmen war an der Nasdaq und in Frankfurt notiert, beschäftigte über 300 Ingenieure in München und lieferte an die US-Weltraumbehörde SDA. Heute gehört es dem US-Raumfahrtkonzern Rocket Lab. Die Aktionäre haben nichts bekommen – keinen Cent. Wie das möglich war, ist für jeden Anleger lehrreich, der deutsche Nebenwerte hält.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mynaric beantragte am 7. Februar 2025 beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG – kein Insolvenzverfahren.
  • Am 28. Mai 2025 bestätigte das Gericht den Restrukturierungsplan. Er setzte das Grundkapital auf null herab.
  • Sämtliche Aktien und ADS gingen damit unter. Das Unternehmen stellte selbst klar: Es gibt keine Entschädigung.
  • Anschließend wurde das Kapital auf 50.000 Euro erhöht – gezeichnet allein von der JVF-Holding GmbH, dem Vehikel der Kreditgeber.
  • Rocket Lab schloss die Übernahme am 14. April 2026 ab, für 155,3 Millionen Dollar. Das Geld floss an die neuen Eigentümer, nicht an die Altaktionäre.

Was Mynaric gebaut hat

Satelliten funken Daten üblicherweise zur Erde und von dort weiter. Das kostet Zeit und Bandbreite. Optische Terminals senden stattdessen per Laser direkt von Satellit zu Satellit – schneller, abhörsicherer und ohne Funkfrequenzen, die beantragt werden müssen. Mynaric gehörte zu den wenigen Herstellern, die solche Terminals in Serie fertigen wollten; das Hauptprodukt hieß CONDOR Mk3.

Die Kundenliste war erstklassig. Mynaric arbeitete als Unterauftragnehmer an Rocket Labs Auftrag für die Space Development Agency der US-Streitkräfte und belieferte kommerzielle Konstellationsbetreiber. Rocket Lab bezeichnete die Laserkommunikation später als „Engpass in der Lieferkette“ – es gab mehr Nachfrage als Terminals.

Woran das Unternehmen gescheitert ist

Gute Technik und volle Auftragsbücher nützen nichts, wenn die Serienfertigung nicht anläuft. Mynaric verfehlte Produktionsziele, verbrannte Kapital und finanzierte sich zuletzt über kurzfristige Überbrückungsdarlehen, deren Laufzeit mehrfach verlängert wurde. Anfang 2025 war klar, dass die Gesellschaft ihre Schulden nicht bedienen konnte.

Das ist das klassische Muster bei kapitalintensiven Technologiewerten: Der Auftragsbestand wächst schneller als die Fähigkeit, ihn abzuarbeiten, und die Finanzierung der Lücke frisst irgendwann das Eigenkapital auf.

Was das StaRUG ist – und warum es für Aktionäre gefährlich ist

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, gilt seit 2021. Es erlaubt einem Unternehmen, sich vor der Insolvenz zu sanieren: Ein Restrukturierungsgericht bestätigt einen Plan, der Gläubiger- und Anteilsrechte neu ordnet. Anders als beim Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt, und das Verfahren ist nicht öffentlich einsehbar.

Entscheidend für Anleger: Ein StaRUG-Plan kann die Anteilsrechte der Aktionäre einbeziehen. Stimmen die gebildeten Gruppen mehrheitlich zu und bestätigt das Gericht, wirkt der Plan auch gegen Beteiligte, die nicht zugestimmt haben. Ein Hauptversammlungsbeschluss ist dafür nicht nötig. Genau das ist bei Mynaric geschehen.

Die Entscheidung vom 28. Mai 2025

Mynaric beantragte das Verfahren am 7. Februar 2025 beim Amtsgericht München, reichte am 14. März den Restrukturierungsplan ein und bekam ihn am 28. Mai 2025 bestätigt – im selben Erörterungs- und Abstimmungstermin, in dem die Gläubigergruppen zustimmten. Kein vom Plan Betroffener erhob Widerspruch.

Der Plan sah eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Damit gingen sämtliche Aktien unter, und alle Aktionäre schieden aus. Unmittelbar danach wurde das Grundkapital auf 50.000 Euro erhöht; zeichnungsberechtigt war allein die JVF-Holding GmbH, über die die Kreditgeber ihre Forderungen in Eigenkapital tauschten. Aus den Gläubigern wurden die Eigentümer.

Zur Frage nach einer Entschädigung schrieb Mynaric in den eigenen Erläuterungen zum Verfahren unmissverständlich, der rechtskräftige Restrukturierungsplan sehe keine Entschädigung für den Verlust der Aktien oder ADS vor. Die Notierungen an der Nasdaq und in Frankfurt endeten in der Folge.

Wie Rocket Lab zum Zug kam

Rocket Lab hatte bereits am 11. März 2025 – also während des laufenden Verfahrens – eine Absichtserklärung mit den Kreditgebern unterzeichnet. Die Struktur war ausdrücklich an das StaRUG gekoppelt: Erst wenn die Darlehen in 100 Prozent des Eigenkapitals getauscht sind, kauft Rocket Lab diese Anteile. Die Altaktionäre waren in dieser Konstruktion von Anfang an nicht vorgesehen. Genannt wurden damals rund 75 Millionen Dollar plus eine umsatzabhängige Nachzahlung von bis zu 75 Millionen.

Abgeschlossen wurde die Übernahme am 14. April 2026, nach den erforderlichen behördlichen Freigaben. Die Gegenleistung betrug 155,3 Millionen Dollar und bestand aus einer symbolischen Barkomponente sowie 2.277.002 Rocket-Lab-Aktien. Mynaric gehört damit zur Space-Systems-Sparte von Rocket Lab; die Münchner Fertigung bleibt bestehen.

Was Anleger daraus mitnehmen können

  • Ein voller Auftragsbestand schützt nicht. Mynaric hatte Kunden und Technologie. Gefehlt hat die Fähigkeit, beides in Umsatz zu verwandeln, bevor das Geld ausging.
  • Brückenfinanzierungen sind ein Warnsignal. Wenn ein Unternehmen Darlehen in kurzen Abständen verlängern muss, verhandelt faktisch der Kreditgeber über die Zukunft – nicht mehr die Hauptversammlung.
  • StaRUG ist kein Insolvenzverfahren, endet für Aktionäre aber oft genauso. Wer „keine Insolvenz“ hört und daraus auf Entwarnung schließt, liegt falsch.
  • Eine Übernahme ist keine Rettung für Altaktionäre. Ob ein Kaufpreis bei den Aktionären ankommt, hängt davon ab, wem die Anteile zum Zeitpunkt des Verkaufs gehören.
  • Zocken auf den Resterlös lohnt sich nicht. Nach der Bestätigung des Plans war der Ausgang festgeschrieben – der Restkurs war kein Abbild einer Chance.

Häufige Fragen

Kann man die Mynaric-Aktie noch kaufen?

Nein. Die Aktien sind mit der Kapitalherabsetzung auf null untergegangen, es gibt sie rechtlich nicht mehr. Wer Mynaric-Technologie im Depot haben will, kann nur die Aktie von Rocket Lab kaufen – dort ist das Geschäft heute ein kleiner Teil der Space-Systems-Sparte.

Gibt es noch eine Chance auf Entschädigung?

Das Unternehmen hat erklärt, dass der rechtskräftige Plan keine Entschädigung vorsieht. Wer meint, benachteiligt worden zu sein, muss das anwaltlich prüfen lassen; eine allgemeine Aussage dazu lässt sich nicht treffen.

Wie erkennt man ein solches Risiko früher?

Im Geschäftsbericht auf drei Dinge achten: Wie lange reicht die Liquidität bei aktuellem Mittelabfluss? Wann werden Darlehen fällig? Und steht im Anhang ein Hinweis auf eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung des Unternehmens? Trifft alles drei zu, ist das Eigenkapital im Zweifel Verhandlungsmasse.

Einordnung

Mynaric ist kein Betrugsfall und keine Luftnummer – die Technologie war real genug, dass ein börsennotierter US-Konzern dafür 155 Millionen Dollar zahlte. Der Fall zeigt etwas anderes: dass zwischen „das Unternehmen überlebt“ und „meine Aktien überleben“ seit Einführung des StaRUG ein größerer Abstand liegt als viele Anleger annehmen. Das Geschäft ging weiter, die Belegschaft blieb, die Kunden wurden weiter beliefert. Nur die Aktionäre waren raus.

Quellen

  • Mynaric AG, Informationsseite zum StaRUG-Verfahren (Investor Relations)
  • Mynaric AG, Ad-hoc-Mitteilung „Mynaric announces approval of the majority of the groups and confirmation of the StaRUG restructuring plan by the restructuring court“, 28. Mai 2025
  • Rocket Lab Corporation, Pressemitteilung zur Absichtserklärung über den Erwerb von Mynaric, 11. März 2025
  • Rocket Lab Corporation, Pressemitteilung „Rocket Lab Completes Mynaric Acquisition“, 14. April 2026
  • Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) – Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de

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