Prop Trading: Anbieter, Regeln, Recht und Steuern

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Prop Trading verspricht etwas, das für die meisten Privatanleger unerreichbar klingt: mit sechsstelligen Summen handeln, ohne sie zu besitzen. Wer die Prüfung besteht, bekommt ein Konto gestellt und behält den Großteil des Gewinns. Wer sie nicht besteht, hat die Prüfungsgebühr verloren. Diese Seite erklärt, was dahintersteckt, welche Anbieter es gibt, welche Regeln gelten – und was deutsche Trader zur Rechtslage und zu den Steuern wissen müssen.

Was Prop Trading bedeutet

Prop Trading ist die Kurzform von proprietary trading, auf Deutsch Eigenhandel. Gemeint ist der Handel auf eigene Rechnung: Ein Unternehmen setzt eigenes Geld am Markt ein, nicht das seiner Kunden. Das deutsche Aufsichtsrecht kennt dafür zwei getrennte Begriffe. Eigenhandel ist der Handel für eigene Rechnung, der zugleich eine Dienstleistung für andere darstellt – etwa wenn ein Haus laufend Kauf- und Verkaufspreise stellt. Eigengeschäft ist der Handel für eigene Rechnung ohne diesen Dienstleistungscharakter. Die BaFin formuliert den Unterschied in ihrem Merkblatt so: Durch das Merkmal der Dienstleistung für andere unterscheide sich der Eigenhandel vom Eigengeschäft.

Im alltäglichen Sprachgebrauch meint „Prop Trading“ heute aber meist etwas anderes: Firmen, die Prüfungen verkaufen. Man zahlt eine Gebühr, handelt nach vorgegebenen Regeln auf einem Konto des Anbieters und bekommt bei Erfolg einen Anteil am Gewinn ausgezahlt. Das ist kein Eigenhandel im aufsichtsrechtlichen Sinn, sondern ein eigenes Geschäftsmodell – und die Unterscheidung ist wichtiger, als sie zunächst wirkt.

Eigenhandel früher und heute

Die klassischen Eigenhandelshäuser gibt es seit Jahrzehnten. Optiver handelt nach eigenen Angaben seit 1986 von Amsterdam aus und stellt fortlaufend Kauf- und Verkaufspreise – ausdrücklich mit eigenem Kapital. IMC wurde 1989 von zwei Händlern auf dem Parkett der Amsterdamer Optionsbörse gegründet und ist heute an 120 Handelsplätzen aktiv. DRW entstand 1992 in Chicago und schreibt, man handle weiterhin auf eigene Rechnung, und gerade das Fehlen externer Investoren halte das Haus beweglich. Flow Traders wurde 2004 in Amsterdam gegründet und ging 2015 an die Euronext.

Diese Firmen stellen Händler ein, statten sie mit Technik und Kapital aus und verdienen am Handelsergebnis. Sie verkaufen keine Prüfungen. Die heutigen Anbieter funktionieren umgekehrt: Ihre Einnahme ist zunächst die Prüfungsgebühr. FTMO, einer der größten unter ihnen, schreibt in den eigenen Geschäftsbedingungen, man erbringe ausschließlich Dienstleistungen des simulierten Handels und biete Lehrmittel an; man sei kein Broker und nehme keine Einlagen entgegen. Wer beide Modelle „Prop Trading“ nennt, vergleicht zwei verschiedene Dinge.

Ein Grund für die Verschiebung liegt in der Finanzkrise. Mit der Volcker Rule – Abschnitt 619 des Dodd-Frank Act, dessen endgültige Regeln fünf US-Behörden am 10. Dezember 2013 verabschiedeten – wurde Banken der kurzfristige Eigenhandel auf eigene Rechnung weitgehend untersagt. Dass daraus die heutige Prüfungsbranche entstanden sei, behauptet allerdings keine Behörde und keine Studie; belegt ist nur, dass der Eigenhandel aus den Banken herausgelöst wurde.

Wie eine Prüfung abläuft

Das Grundmuster ist bei allen Anbietern gleich. Man wählt eine Kontogröße, zahlt dafür einmalig oder monatlich und bekommt Zugang zu einem Konto mit virtuellem Guthaben. Darauf muss ein Gewinnziel erreicht werden, ohne zwei Grenzen zu verletzen: den maximalen Gesamtverlust und – meist – ein Tagesverlustlimit. Wer das schafft, erhält ein „finanziertes“ Konto und von da an einen Anteil am Gewinn.

  • Einstufig: eine Prüfungsphase, dann das finanzierte Konto. Üblich bei Futures-Anbietern.
  • Zweistufig: erst ein höheres Ziel, dann ein niedrigeres zur Bestätigung. Üblich im Forex-Bereich.
  • Direktfinanzierung: keine Prüfung, dafür eine deutlich höhere Gebühr und engere Regeln bei der Auszahlung.

Der entscheidende Unterschied zwischen den Anbietern steckt nicht im Gewinnziel, sondern in der Berechnung des maximalen Verlusts. Ein statischer Verlustboden bleibt dort, wo er zu Beginn lag. Ein mitlaufender Boden steigt mit, sobald das Konto neue Höchststände erreicht – aus 2.000 $ Spielraum werden dann nach einem guten Tag schnell 800 $. Und es macht einen großen Unterschied, ob dieser Boden intraday am höchsten Zwischenstand gemessen wird oder erst zum Handelsschluss. Die Intraday-Variante beendet Konten, in denen am Ende des Tages noch Geld gewesen wäre.

Futures-Anbieter im Überblick

Die Futures-Seite ist der größere und ältere Teil des Markts. Die Angaben beziehen sich auf das gängige 50.000-$-Konto und auf die Listenpreise der Anbieter. Nahezu alle werben dauerhaft mit Rabatten von 40 bis 90 Prozent, der tatsächlich gezahlte Preis liegt also meist deutlich darunter. Regeln und Preise ändern sich häufig – die Übersicht hat den Stand Oktober 2026.

AnbieterSitzModellPreis 50.000 $GewinnzielMax. VerlustGewinnanteil
TopstepChicagoPrüfung, dann Simulation, Live nur nach Hochstufung49 $ je Monat plus 149 $ Aktivierung3.000 $2.000 $, mitlaufend, zum Handelsschluss angepasst90 %
Apex Trader FundingAustin, Texaseinstufig197 $ je Monat plus 99 $ Aktivierung3.000 $2.000 $, wahlweise intraday ohne Tageslimit oder zum Schluss mit 1.000 $ Tageslimit100 % der ersten 25.000 $, danach 90 %
Take Profit TraderWindermere, Floridaeinstufig, danach Simulation und echte Ausführung170 $ je Monat plus 130 $ Aktivierung3.000 $rund 2.000 $, mitlaufend, nur zum Handelsschluss80 %, am Markt 90 %
MyFundedFuturesTexaseinstufig, Einmalzahlung209 $ einmalig (Tarif Rapid)3.000 $2.000 $ zum Schluss in der Prüfung, danach mitlaufend intraday90 %
Tradeifynicht angegebeneinstufig oder Direktfinanzierung215 $ einmalig, Direktfinanzierung 729 $3.000 $ im Tarif Selectmitlaufend zum Handelsschluss90 %
Earn2TradeSheridan, Wyomingeinstufig oder Stufenleiterab 170 $ je Monat3.000 $2.000 $, in der Prüfung zum Schluss, auf dem finanzierten Konto mitlaufend80 %
TradeDayChicagoeinstufig, danach Simulation und echtes Konto45 bis 225 $ je Monat nach Größenach Größe gestaffelt1.000 bis 4.500 $ nach Größe80 %, am Markt 90 %

Zwei Punkte fallen auf. Erstens gibt Topstep selbst an, dass 2025 nur 0,71 Prozent der Trader auf dem simulierten finanzierten Konto zum echten Live-Konto hochgestuft wurden. Zweitens nennt TradeDay eine eigene Bestehensquote von 36 Prozent für Januar bis Juni 2026 – das ist die Quote für die Prüfung, nicht für eine Auszahlung. Beides sind Angaben der Anbieter, keine geprüften Zahlen, aber es sind die einzigen veröffentlichten.

Für deutsche Trader wichtig: Apex, MyFundedFutures und Tradeify führen Deutschland nicht auf ihren Sperrlisten. Topstep nimmt deutsche Kunden an, allerdings nur für das simulierte finanzierte Konto – der Weg zum echten Live-Konto bleibt verschlossen. Bei Take Profit Trader, Earn2Trade und TradeDay war keine offizielle Länderliste auffindbar; dort lohnt die Nachfrage vor dem Kauf.

Forex- und CFD-Anbieter im Überblick

Im Forex-Bereich sind die Kontogrößen größer, die Ziele werden in Prozent angegeben und die Gebühr ist meist einmalig. Bezugsgröße ist hier das 100.000-$-Konto.

AnbieterSitzPreis 100.000 $GewinnzielMax. VerlustTagesverlustGewinnanteil
FTMOPrag499 € einstufig10 %10 %3 %bis 90 %
FundedNextKomoren, Büros Hongkong und VAE569,99 $ einstufig, 549,99 $ zweistufig10 % bzw. 8 und 5 %6 bzw. 10 %, statisch3 bzw. 5 %80 %
Funding PipsKomoren, Büro Dubai529 $8 und 5 %10 %, statisch3 oder 5 %60 bis 100 % je nach Auszahlungstakt
The5ersLondonnicht ausgewiesen10 und 5 %10 %, statisch5 %, beendet das Konto80 bis 100 %
E8 MarketsDallas488 $6 %4 %, mitlaufend3 %80 %
Alpha Capital GroupHarpenden, EnglandWährung auf der Anbieterseite uneindeutig10 %6 %, mitlaufend4 %bis 80 %

Bemerkenswert ist die Sitzfrage. FTMO sitzt in Prag, The5ers ist eine britische Limited, E8 Funding eine US-Gesellschaft in Dallas. FundedNext und Funding Pips sind dagegen auf den Komoren registriert und werden aus den Vereinigten Arabischen Emiraten geführt – dasselbe Strukturmuster. Für die Frage, welches Recht im Streitfall gilt und wo man klagen müsste, ist das der wichtigste Punkt der ganzen Tabelle.

Deutsche Kunden werden von FTMO, FundedNext, Funding Pips und E8 Markets ausdrücklich angenommen. Auffällig dabei: E8 sperrt für sein Futures-Produkt unter anderem Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Slowenien und Island – Deutschland steht auf keiner der Listen. Bei The5ers und Alpha Capital Group ließ sich keine Länderliste finden.

Was es kostet – und was dazukommt

Die Prüfungsgebühr ist selten der ganze Preis. Bei den Futures-Anbietern kommen regelmäßig dazu:

  • Aktivierungsgebühr nach bestandener Prüfung: 99 $ bei Apex, 130 $ bei Take Profit Trader, 149 $ bei Topstep. Einige Anbieter bieten alternativ einen höheren Monatspreis ohne Aktivierungsgebühr an.
  • Marktdaten: Die Daten an der Spitze des Orderbuchs sind meist enthalten. Die Markttiefe kostet extra – bei Topstep 38 $ im Monat. Wer von der Börse als professioneller Abonnent eingestuft wird, zahlt ein Vielfaches: Earn2Trade weist dafür 140 $ je Börse und Monat aus.
  • Reset: Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie oft gegen Gebühr neu starten – bei Take Profit Trader 99 $ für das 50.000-$-Konto, bei Topstep und TradeDay in Höhe des Monatspreises. Apex hat die Reset-Gebühr abgeschafft; dort muss eine neue Prüfung gekauft werden.
  • Plattformgebühren: Sierra Chart verlangt bei Tradeify ein eigenes Abonnement, FundedNext berechnet 25 $ für cTrader und Match-Trader.

Bei den monatlich abgerechneten Modellen summiert sich das. Wer bei Topstep ein halbes Jahr lang die Prüfung versucht, zahlt 294 $ Gebühren, bevor überhaupt eine Aktivierung ansteht. Einmalzahlungen wie bei MyFundedFutures oder Tradeify sind vorne teurer und hinten kalkulierbarer.

Die Regeln, an denen die meisten scheitern

Nicht das Gewinnziel beendet die meisten Konten, sondern die Nebenbedingungen. Fünf Regeltypen tauchen immer wieder auf:

  • Mitlaufender Verlustboden mit Intraday-Messung. Er orientiert sich am höchsten Zwischenstand, nicht am Tagesende. Apex bietet diese Variante, MyFundedFutures schaltet nach der Prüfung darauf um, Alpha Capital nutzt sie beim Einstufen-Modell.
  • Zwangsschluss zu fester Uhrzeit. Positionen über Nacht sind bei den meisten Futures-Anbietern verboten: Topstep schließt um 15:10 Uhr Chicagoer Zeit, Earn2Trade um 15:50 Uhr, Tradeify um 16:45 Uhr New Yorker Zeit. Wer das übersieht, wird automatisch glattgestellt.
  • Konsistenzregeln. Ein einzelner Tag darf nur einen bestimmten Anteil des Gesamtgewinns ausmachen – 55 Prozent bei Topstep in der Prüfung, 50 Prozent bei MyFundedFutures, 40 Prozent bei Tradeify und E8, 35 Prozent bei Funding Pips. Der eine große Tag, auf den viele hinarbeiten, ist damit genau das Falsche.
  • Tagesverlust, der das Konto beendet. Bei den meisten Anbietern bedeutet ein gerissenes Tageslimit eine Zwangspause bis zum nächsten Tag. Bei The5ers im Programm High Stakes ist das Konto danach weg.
  • Haltedauer. Alpha Capital verlangt eine durchschnittliche Haltedauer über zwei Minuten und mindestens die Hälfte des Gewinns aus Positionen, die länger als zwei Minuten offen waren. Scalping-Strategien scheitern daran, auch wenn sie profitabel sind.

Die meisten dieser Regeln greifen erst bei der Auszahlung, nicht beim Handel. Man merkt also nicht, dass man gegen sie verstoßen hat, bis das Geld beantragt wird.

Welche Handelsplattformen zugelassen sind

Man handelt nicht mit der Software, die man möchte, sondern mit der, die der Anbieter freigeschaltet hat. Im Futures-Bereich laufen praktisch alle über eine von drei Infrastrukturen.

VerbindungAnbieter, die sie nutzenDarüber nutzbare Programme
RithmicApex, Tradeify, Take Profit Trader, TradeDay, Earn2TradeR|Trader Pro, Quantower, Sierra Chart, NinjaTrader
TradovateApex, Tradeify, TradeDay, MyFundedFutures, Take Profit TraderTradovate selbst, NinjaTrader, TradingView
CQGTake Profit TraderNinjaTrader, TradingView, Tradovate
eigene InfrastrukturTopstepTopstepX, dazu Quantower; TradingView ausdrücklich nicht

Wer mit einem Orderflow-Programm arbeitet, sollte vor dem Kauf prüfen, ob es freigeschaltet ist. DeepCharts steht inzwischen bei MyFundedFutures auf der Liste, Quantower bei fast allen, Jigsaw Trading bei TradeDay. Topstep ist der Sonderfall: eigene Plattform, eigene Datenleitung direkt von der Börse, kein TradingView. Eine Einordnung aller Programme steht in unserer Übersicht zur Trading-Software.

Im Forex-Bereich dominieren MetaTrader 5, cTrader, Match-Trader und TradeLocker. FundedNext schreibt US-Kunden Match-Trader vor, The5ers nutzt ausschließlich MetaTrader 5 in der Hedge-Variante.

Simulation oder echtes Konto

Das ist der Punkt, an dem sich die Branche von jeder Vorstellung unterscheidet, die der Begriff „finanziertes Konto“ weckt. Bei den meisten Anbietern wird auch nach bestandener Prüfung nicht an der Börse gehandelt. MyFundedFutures schreibt in den eigenen Bedingungen, sämtliche Prüfungs- und Finanzierungsprogramme liefen vollständig in einer simulierten, nicht ausführenden Umgebung. Apex nennt das finanzierte Konto ausdrücklich ein „Sim Funded Account“, bei dem kein echtes Kapital im Risiko stehe. FTMO, Funding Pips, The5ers, E8 und Alpha Capital formulieren es ähnlich.

Das heißt nicht, dass die Auszahlungen fingiert wären – sie werden geleistet. Es heißt aber, dass der Anbieter nicht an der Börse verdient, sondern an den Gebühren derer, die scheitern, und dass die eigene Order den Markt nie erreicht. Drei Anbieter heben sich davon ab: TradeDay unterscheidet zwischen einem Funded-SIM-Konto und einem Funded-LIVE-Konto, das als echtes, von TradeDay finanziertes Futures-Konto beschrieben wird. Take Profit Trader führt mit PRO+ eine Stufe am echten Markt, erreichbar ab 10.000 $ Gewinn. Earn2Trade lässt nach bestandener Prüfung die Wahl zwischen einem echten Konto und einer Simulationsvariante – der einzige Anbieter im Feld mit ausdrücklichem Wahlrecht. Bei Topstep existiert das echte Konto, ist für deutsche Kunden aber nicht erreichbar.

Ist Prop Trading in Deutschland erlaubt?

Für den Trader: ja. Es gibt in Deutschland kein Verbot, an einer solchen Prüfung teilzunehmen, und keine Erlaubnis, die man dafür bräuchte.

Für die Anbieter ist die Lage komplizierter. Wer im Inland gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen erbringen will, braucht nach § 32 Absatz 1 KWG eine Erlaubnis der BaFin; Verstöße sind nach § 54 KWG strafbar. Eigenhandel zählt zu diesen Finanzdienstleistungen. Die BaFin hat genau das auch schon durchgesetzt: Gegen den Betreiber der Plattform tradergy.io erging am 21. Juli 2021 eine Anordnung zur sofortigen Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels – weil das Unternehmen selbst die Preise stellte und als Gegenpartei in die Aufträge seiner Kunden eintrat. Ein Funded-Trader-Modell war das allerdings nicht.

Beide Tatbestände – Eigenhandel wie Eigengeschäft – knüpfen daran an, dass Finanzinstrumente angeschafft oder veräußert werden. Wo in einer reinen Simulation kein Finanzinstrument den Besitzer wechselt und keine Rechtsposition daran entsteht, fehlt es daran. Das ist allerdings unsere eigene rechtliche Einordnung, keine amtliche Feststellung.

Denn der eigentlich bemerkenswerte Befund ist ein anderer: Weder die BaFin noch die ESMA haben sich bislang zu Prop-Trading- oder Funded-Trader-Modellen geäußert. Es gibt dazu kein Merkblatt, keine Auslegungsentscheidung, keine Verbrauchermitteilung und keine Produktintervention. Wer also liest, ein Anbieter sei „BaFin-konform“ oder umgekehrt „in Deutschland verboten“, liest in beiden Fällen eine Behauptung ohne Grundlage.

Was europäische Aufsichtsbehörden sagen

Andere EU-Aufsichtsbehörden sind deutlicher geworden. Die belgische FSMA warnte am 7. März 2024 vor dem Modell und beschrieb es so: Der Verbraucher führe nie einen echten Handel aus, er spiele auf einem Demokonto der Prop-Firma. Das Spielelement könne zu Selbstüberschätzung und Leichtsinn führen. Und: Diese Firmen hätten keine Zulassung und dürften folglich keine Wertpapierdienstleistungen erbringen.

Die italienische CONSOB folgte am 8. Juli 2024 mit einer Mitteilung über Online-Trading-„Videospiele“. Sie beschreibt Übungen, die eine Handelstätigkeit simulieren, und Herausforderungen, deren Teilnahme meist den Kauf kostenpflichtiger Kurse voraussetzt. CONSOB verweist auf dokumentierte Beschwerden über absichtlich schwer bestehbare Tests, die zum Nachkauf anregen, und über versprochene, aber nicht ausgezahlte Gewinne. Die spanische CNMV hat laut CONSOB gleichlautend gewarnt.

Eine gerichtliche Entscheidung dazu, wie ein Vertrag zu bewerten ist, in dem das finanzierte Konto eine Simulation ist und die Auszahlung im Ermessen der Firma steht, gibt es in der EU bislang nicht.

Der Fall My Forex Funds

Der größte Rechtsstreit der Branche ist zugleich ihre größte Warnung – allerdings in beide Richtungen. Am 1. September 2023 gab die US-Terminmarktaufsicht CFTC bekannt, sie habe Traders Global Group und deren Geschäftsführer verklagt, weil sie über 300 Millionen Dollar von Kunden erlangt hätten, die professionelle Trader werden wollten. Die Klageschrift warf dem Unternehmen vor, selbst Gegenpartei der Kundenaufträge gewesen zu sein statt, wie behauptet, ein Drittanbieter, und Konten unter Vorwänden gekündigt zu haben. In der Klageschrift stehen auch die einzigen belastbaren Branchenzahlen: Von über 24.000 Kunden mit einem sogenannten Live-Konto sei bei weniger als 100 überhaupt ein einziger Auftrag an den Markt weitergeleitet worden.

Die Klage endete jedoch nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einer Niederlage der Behörde. Ein vom Gericht eingesetzter Special Master stellte am 30. April 2025 fest, die CFTC habe in einer eidesstattlichen Erklärung eine Überweisung von 31,5 Millionen kanadischen Dollar als Transfer auf ein nicht identifiziertes Privatkonto dargestellt – tatsächlich handelte es sich um Körperschaftsteuerzahlungen an die kanadische Finanzbehörde. Die Behörde habe den Fehler trotz Hinweisen nicht korrigiert und weiter zitiert; das Verhalten sei vorsätzlich und bösgläubig gewesen. Empfohlen wurde die Abweisung der Klage mit Präjudiz. Nach Angaben des Unternehmens und übereinstimmenden Presseberichten wurde die Klage im Mai 2025 abgewiesen und die CFTC im Juli 2025 zur Erstattung von 3,1 Millionen Dollar Anwaltskosten verurteilt.

Für die Einordnung heißt das zweierlei: Die Zahlen aus der Klageschrift sind Behauptungen einer Behörde, die den Prozess verloren hat – sie sind keine gerichtlich festgestellten Tatsachen. Und die Branche ist bis heute nirgends in einem Verfahren inhaltlich überprüft worden.

Prop Trading und Steuern

Vorweg, weil es die häufigste Fehlannahme ist: Die Abgeltungsteuer greift hier in aller Regel nicht. Die Tatbestände des § 20 EStG setzen voraus, dass eigenes Kapitalvermögen zur Nutzung überlassen wird oder dass man selbst Partei eines Termingeschäfts ist. Wer auf einem Konto des Anbieters handelt, überlässt kein eigenes Kapital und hält keine eigene Position – er erhält eine vertraglich zugesagte Erfolgsbeteiligung. Damit entfällt der pauschale Satz von 25 Prozent, und es gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Hinzu kommt: Selbst wenn ein Tatbestand des § 20 EStG einschlägig wäre, würde er nach § 20 Absatz 8 EStG von gewerblichen Einkünften verdrängt.

Bleiben zwei Einkunftsarten:

§ 22 Nr. 3 EStG – Leistungen§ 15 EStG – Gewerbebetrieb
Voraussetzungjedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann; auch einmalig möglichselbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Freigrenze256 € im Jahr – darüber ist der volle Betrag steuerpflichtigkeine; Gewerbesteuerfreibetrag 24.500 € für natürliche Personen
Verlustenur mit gleichartigen Einkünften des Vorjahres und künftiger Jahre verrechenbarallgemeiner Verlustausgleich möglich
Gewerbesteuerneinja, Messzahl 3,5 %, Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG
Gewerbeanmeldungneinja, nach § 14 GewO

Die Abgrenzung entscheidet sich an der Nachhaltigkeit. Der Bundesfinanzhof versteht darunter eine auf Wiederholung angelegte Tätigkeit. Wer monatelang täglich handelt, mehrere Konten führt und daraus laufend Auszahlungen bezieht, wird kaum glaubhaft machen, das sei eine gelegentliche Leistung. Besonders wichtig: Das verbreitete Argument „ich habe nur einen Auftraggeber, also keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr“ trägt nicht. Der BFH hat entschieden, dass es genügt, wenn die Tätigkeit nur einem kleinen Personenkreis – unter Umständen sogar nur einer einzigen Person – bekannt wird; maßgeblich sei allein, ob sie nach Art und Umfang dem Bild unternehmerischer Marktteilnahme entspricht.

Zur Umsatzsteuer: Sitzt die Prop-Firma im Ausland und ist sie Unternehmerin, liegt der Leistungsort nach § 3a Absatz 2 UStG an ihrem Sitz. Die Leistung ist dann in Deutschland nicht steuerbar, und die Steuerschuld geht auf den Empfänger über. Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG – seit 2025 mit den Grenzen 25.000 € Vorjahr und 100.000 € laufendes Jahr – spielt in diesem Fall gar keine Rolle, weil es an einem im Inland steuerbaren Umsatz fehlt. Beides wird in Ratgebern regelmäßig vermischt. Bei Leistungen an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet kommt die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG hinzu.

Wichtig: Zu keiner dieser Fragen gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs, ein BMF-Schreiben oder eine veröffentlichte Verfügung der Finanzverwaltung, das sich speziell auf Prop Trading bezieht. Die Einordnung ergibt sich aus der Anwendung allgemeiner Vorschriften, und Finanzämter können sie unterschiedlich beurteilen. Das ist keine Steuerberatung; bei laufenden Auszahlungen gehört der Fall zu einem Steuerberater, bevor der erste Bescheid kommt.

Woran sich ein unseriöser Anbieter erkennen lässt

  • Der Dauerrabatt. Wenn 80 Prozent Nachlass permanent gelten, ist der Listenpreis eine Erfindung – und der Anbieter rechnet mit Käufern, die nicht vergleichen.
  • Regeln, die man erst nach dem Kauf vollständig sieht. Die Auszahlungsbedingungen gehören auf die Produktseite, nicht ins Hilfe-Center.
  • Rückwirkende Regeländerungen. Seriöse Anbieter wenden neue Regeln nur auf neu gekaufte Konten an und sagen das Datum dazu.
  • Kein auffindbarer Firmensitz. Bei zwei der hier aufgeführten Anbieter ließ sich keine Adresse ermitteln.
  • Werbung mit angeblichen Bestehensquoten ohne Quelle. Es gibt keine belastbare Branchenzahl – nur die Selbstangaben von Topstep und TradeDay.
  • Versprechen von „echtem Kapital“ ohne Beleg. Wer das behauptet, sollte in den Geschäftsbedingungen benennen können, über welchen Broker abgewickelt wird.

Häufige Fragen

Ist Prop Trading in Deutschland legal?

Für den Teilnehmer ja, ein Verbot existiert nicht. Weder BaFin noch ESMA haben sich zu dem Modell geäußert. Die belgische und die italienische Aufsicht haben 2024 davor gewarnt.

Wie viel Steuern zahlt man bei Prop Trading?

Nicht die 25 Prozent Abgeltungsteuer, sondern den persönlichen Einkommensteuersatz. Je nach Umfang der Tätigkeit als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG oder als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG, letztere zusätzlich gewerbesteuerpflichtig mit einem Freibetrag von 24.500 €.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Nur wenn die Tätigkeit gewerblich ist, also selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Bei gelegentlichen Auszahlungen unter § 22 Nr. 3 EStG besteht keine Anzeigepflicht nach § 14 GewO. Die Grenze ist fließend und sollte im Einzelfall geklärt werden.

Handelt man bei einer Prop-Firma mit echtem Geld?

Bei den meisten Anbietern nicht, auch nicht nach bestandener Prüfung. Die Geschäftsbedingungen von Apex, MyFundedFutures, FTMO und anderen bezeichnen auch das finanzierte Konto ausdrücklich als Simulation. Ausnahmen mit echter Ausführung sind TradeDay, Take Profit Trader ab einer bestimmten Gewinnschwelle und Earn2Trade auf Wunsch.

Wie viele bestehen die Prüfung?

Eine belastbare Branchenzahl gibt es nicht. TradeDay nennt für Januar bis Juni 2026 eine eigene Bestehensquote von 36 Prozent. Topstep gibt an, 2025 seien 0,71 Prozent der Trader vom simulierten auf das echte finanzierte Konto hochgestuft worden. Alle anderen kursierenden Zahlen stammen aus Vergleichsportalen ohne Primärquelle.

Was ist der Unterschied zu einem Broker?

Ein Broker führt Aufträge mit dem eigenen Geld des Kunden an der Börse aus und unterliegt der Aufsicht. Eine Prop-Firma stellt in der Regel eine Handelsumgebung bereit, nimmt keine Einlagen entgegen und ist nicht zugelassen. Es gibt entsprechend keine Einlagensicherung und keinen Anlegerschutz nach MiFID.

Diese Seite ist Teil unserer Übersicht zum Trading, in der alle Themen von der Software über Broker und Indizes bis zu den Steuern zusammenlaufen.

Quellen

  • BaFin, Merkblatt zum Tatbestand des Eigenhandels und des Eigengeschäfts, sowie Verbrauchermitteilung zur Anordnung gegen tradergy.io vom 21. Juli 2021
  • FSMA Belgien, Warnung vor Prop-Trading-Firmen vom 7. März 2024
  • CONSOB Italien, Pressemitteilung vom 8. Juli 2024
  • CFTC, Pressemitteilung 8771-23 vom 1. September 2023 und Klageschrift im Verfahren gegen Traders Global Group, Az. 23-11808, District of New Jersey
  • Report and Recommendation des Special Master vom 30. April 2025, veröffentlicht von der CFTC
  • SEC, Pressemitteilung 2013-258 zur Verabschiedung der Volcker Rule, 10. Dezember 2013
  • Einkommensteuergesetz §§ 15, 20, 22, 35; Gewerbesteuergesetz § 11; Umsatzsteuergesetz §§ 3a, 13b, 18a, 19; Gewerbeordnung § 14; Kreditwesengesetz §§ 1, 32, 54
  • Bundesfinanzhof, Urteile vom 27. Juni 2006 (IX R 25/05) und 19. Oktober 2010 (X R 41/08)
  • Preis-, Regel- und Vertragsseiten der genannten Anbieter, abgerufen am 4. Oktober 2026
  • Unternehmensangaben von Optiver, IMC, DRW und Flow Traders sowie Euronext zur Börsennotierung von Flow Traders

Diese Seite ist eine Einordnung, keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Prop Trading ist mit dem vollständigen Verlust der gezahlten Gebühren verbunden.