P2P-Kredite: Marktplatz, Risiken und Steuern
P2P-Kredite werden gern als die Idee verkauft, Banken aus dem Geschäft zu nehmen: Wer Geld braucht, bekommt es direkt von Menschen, die welches übrig haben. In Deutschland ist davon weniger übrig, als die Suchergebnisse vermuten lassen – die größte deutsche Plattform hat ihre Privatanleger 2022 abgeschaltet. Was bleibt, ist zweierlei: ein Kreditmarktplatz für Kreditnehmer und ein Anlageprodukt für Anleger, das überwiegend aus dem Baltikum kommt und mit zweistelligen Renditen wirbt.
Was P2P-Kredite sind
P2P steht für Peer-to-Peer, also von Gleich zu Gleich. Gemeint ist ein Kredit, der nicht über die Bilanz einer Bank läuft, sondern über eine Plattform vermittelt wird: Auf der einen Seite steht jemand, der einen Privatkredit sucht, auf der anderen jemand, der sein Geld verzinst anlegen will. Die Plattform prüft die Bonität, legt den Zinssatz fest, wickelt die Zahlungen ab und verdient an Gebühren von beiden Seiten.
Rechtlich ist die Sache selten so direkt, wie der Name klingt. In den meisten Modellen vergibt eine Partnerbank das Darlehen formal, und die Ansprüche daraus werden anschließend an die Anleger weitergereicht. Das ist kein Trick, sondern Notwendigkeit: Das gewerbsmäßige Vergeben von Krediten ist in Deutschland ein Bankgeschäft und erlaubnispflichtig. Für den Kreditnehmer ändert das wenig, für den Anleger ist es der entscheidende Punkt – er hält am Ende keine Bankeinlage, sondern eine Forderung.
Der deutsche Sonderfall
Wer zu P2P-Krediten recherchiert, stößt zwangsläufig auf auxmoney, den mit Abstand bekanntesten deutschen Anbieter. Als Anlagemöglichkeit steht er nicht mehr zur Verfügung: Zum 1. Juni 2022 hat auxmoney das Privatanlegergeschäft beendet. Neue Anlagen waren ab dem 31. Mai 2022 nicht mehr möglich, bestehende liefen bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter, die Anlegerkonten wurden zum 31. Juli 2022 geschlossen. Begründet hat das Unternehmen den Schritt mit neuen Investmentstrukturen mit institutionellen Investoren.
Für Kreditnehmer ist die Plattform damit nicht verschwunden – sie funktioniert weiter, nur kommt das Geld jetzt von Fonds und Banken statt von Privatleuten. Für Anleger heißt es: Wer in Deutschland P2P anlegen will, landet fast zwangsläufig bei Plattformen mit Sitz im Ausland, überwiegend in Lettland und Estland. Das ist der wichtigste Satz dieser Seite, und er fehlt in den meisten Ratgebern, die auxmoney noch immer als Anlageoption führen.
Die zwei Seiten des Marktplatzes
| Als Kreditnehmer | Als Anleger | |
|---|---|---|
| Was man bekommt | einen Ratenkredit, meist 1.000 bis 50.000 € | Anteile an vielen Krediten, oft ab 10 € je Kredit |
| Preis | Zins plus Vermittlungs- und Kontoführungsgebühr | Zins abzüglich Ausfälle und Plattformgebühren |
| Hauptrisiko | höherer Zins als bei der Hausbank | Kreditausfall und Ausfall der Plattform selbst |
| Schutz | Verbraucherkreditrecht, wenn eine Bank Darlehensgeberin ist | keine Einlagensicherung |
| Wann sinnvoll | wenn die Bank abgelehnt hat, aber die Bonität nicht hoffnungslos ist | als kleiner, bewusst riskanter Depotbaustein |
Was reguliert ist – und was nicht
Seit der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung, der Verordnung (EU) 2020/1503, gibt es in Europa einheitliche Regeln für Crowdfunding-Plattformen. Wer in Deutschland Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbringen will, braucht dafür in der Regel eine Erlaubnis der BaFin, und die kann nur an Gesellschaften mit Sitz in Deutschland erteilt werden. Lizenzen aus anderen EU-Staaten gelten über den EU-Pass auch hier.
Entscheidend ist aber der Zuschnitt: Die Verordnung heißt im vollen Titel „über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen„. Sie regelt die Finanzierung von Unternehmen und Projekten – nicht die Vergabe von Krediten an Verbraucher. Genau das ist aber das klassische P2P-Geschäft. Wer also liest, P2P sei „seit 2021 EU-weit reguliert“, sollte prüfen, worum es auf der jeweiligen Plattform tatsächlich geht: um Unternehmensfinanzierung oder um Konsumentenkredite.
Praktisch heißt das für Anleger: Den Aufsichtsstatus muss man je Plattform selbst nachsehen, nicht aus der Werbung übernehmen. Zwei Stellen helfen dabei – die Unternehmensdatenbank der BaFin für in Deutschland erlaubte Anbieter und das öffentliche Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA für zugelassene Schwarmfinanzierungsdienstleister. Steht eine Plattform in keinem der beiden Register, ist sie deswegen nicht automatisch unseriös – aber sie unterliegt dann eben auch keiner dieser Aufsichten.
Die Risiken, der Reihe nach
- Kreditausfall. Das offensichtliche Risiko und zugleich das am besten kalkulierbare: Es wird mit der Streuung über viele kleine Beträge beherrschbar und ist in der beworbenen Rendite bereits eingepreist – oder eben nicht.
- Plattformrisiko. Das eigentliche. Geht die Plattform insolvent, nützt die beste Streuung nichts, wenn niemand mehr die Zahlungen einzieht und zuordnet. Mehrere europäische Anbieter sind in den vergangenen Jahren verschwunden.
- Rückkaufversprechen. Viele Plattformen werben damit, dass der Kreditanbahner einen ausgefallenen Kredit zurückkauft. Dieses Versprechen ist genau so viel wert wie die Bonität desjenigen, der es abgibt – und das ist meist ein kleines Finanzunternehmen, über das kaum belastbare Zahlen vorliegen.
- Liquidität. Ein Kredit über 36 Monate ist 36 Monate gebunden. Zweitmärkte gibt es, aber sie funktionieren vor allem dann schlecht, wenn man sie braucht.
- Währung. Anlagen außerhalb des Euroraums, etwa in osteuropäischen Währungen, bringen ein Wechselkursrisiko mit, das die Renditeangabe nicht enthält.
- Keine Einlagensicherung. Das Geld liegt nicht auf einem Konto, sondern in Forderungen. Die gesetzliche Sicherung von 100.000 € je Bank und Kunde greift hier nicht.
Die beworbenen Renditen von zehn Prozent und mehr sind kein Bonus für Geduld, sondern der Preis für diese Risiken. Ein Zins in dieser Höhe sagt zuverlässig, dass die Schuldner anderswo keinen Kredit bekommen haben.
Steuern auf P2P-Erträge
Die Zinsen aus P2P-Krediten sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 des Einkommensteuergesetzes. Es gilt also die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – und der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten.
Der Unterschied zur Bank im Inland: Eine ausländische Plattform führt keine Kapitalertragsteuer ab. Die Erträge müssen in der Anlage KAP der Steuererklärung selbst angegeben werden. Das ist keine Option, sondern Pflicht, und die Plattformen stellen dafür Jahresübersichten bereit, die in Format und Brauchbarkeit stark schwanken.
Ein Punkt hat sich zugunsten der Anleger geändert: Für Verluste aus dem Ausfall einer Kapitalforderung galt lange eine eigene Verrechnungsgrenze – ausgefallene Kredite ließen sich nur in engen Grenzen gegenrechnen. Diese Beschränkung steht nicht mehr im Gesetz. Verluste aus Kapitalvermögen dürfen weiterhin nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden und nicht nach § 10d EStG abgezogen werden, und für Aktienverluste gilt ein eigener Topf. Innerhalb der Kapitaleinkünfte lassen sich Ausfälle aber mit Zinserträgen verrechnen und in Folgejahre vortragen.
Praktisch heißt das: Wer zehn Prozent Zins kassiert und dabei fünf Prozent abschreibt, versteuert nicht zehn, sondern die Differenz – vorausgesetzt, der Ausfall ist im selben oder einem früheren Jahr tatsächlich eingetreten und lässt sich belegen. Bei ausländischen Plattformen ist genau dieser Beleg der wunde Punkt. Eine ausgefallene Forderung, die jahrelang im „Inkasso“-Status hängt, ist steuerlich noch kein Verlust.
Wann P2P für Kreditnehmer sinnvoll ist
Die Zielgruppe ist klar umrissen: Menschen, deren Bonität für die Hausbank nicht reicht, aber nicht aussichtslos ist. Selbstständige mit schwankendem Einkommen gehören dazu, Berufseinsteiger ohne lange Kontohistorie, Menschen mit einem alten negativen Eintrag. Für sie ist ein P2P-Marktplatz oft die ehrlichere Alternative zu den Angeboten, die unter Kredit ohne Schufa beworben werden.
Drei Dinge sollte man vorher geklärt haben. Erstens: Der effektive Jahreszins ist die einzige vergleichbare Zahl, und er muss alle Gebühren enthalten. Zweitens: Eine Anfrage sollte als Konditionsanfrage laufen, nicht als Kreditanfrage – sonst leidet der Schufa-Score. Drittens: Wenn eine Vermittlungsgebühr vorab verlangt wird, bevor überhaupt ein Kredit zustande gekommen ist, ist das kein Marktplatz, sondern ein Geschäftsmodell auf Kosten von Menschen in einer Notlage.
Wer bereits mehrere teure Verträge bedient, fährt mit einer Umschuldung meist besser als mit einem zusätzlichen Kredit. Und wer wissen will, was eine bestimmte Rate über die Laufzeit wirklich kostet, rechnet es im Kreditrechner durch, bevor er unterschreibt.
Fragen und Antworten
Kann man bei auxmoney noch als Privatanleger investieren?
Nein. Das Privatanlegergeschäft wurde zum 1. Juni 2022 beendet, die Anlegerkonten wurden zum 31. Juli 2022 geschlossen. Als Kreditnehmer kann man die Plattform weiter nutzen; finanziert wird heute über institutionelle Investoren.
Sind P2P-Kredite in Deutschland erlaubt?
Ja. Erlaubnispflichtig ist nicht die Teilnahme, sondern der Betrieb der Plattform. Für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen braucht ein Anbieter mit Sitz in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin; Anbieter aus anderen EU-Staaten können ihre Zulassung über den EU-Pass nutzen.
Wie sicher ist das Geld?
Es gibt keine Einlagensicherung. Man hält Forderungen, keine Bankguthaben. Neben dem Ausfall einzelner Kredite trägt man das Risiko, dass die Plattform selbst oder der Kreditanbahner hinter dem Rückkaufversprechen ausfällt.
Wie werden die Erträge versteuert?
Als Kapitalerträge mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ausländische Plattformen behalten nichts ein – die Angabe in der Anlage KAP ist Pflicht. Ausfälle lassen sich innerhalb der Kapitaleinkünfte gegenrechnen.
Wie viel sollte man anlegen?
Das ist eine Frage an die eigene Risikotragfähigkeit, keine, die sich allgemein beantworten lässt. Fest steht nur: P2P ist kein Ersatz für Tagesgeld und kein Ersatz für einen ETF, sondern eine eigene, deutlich riskantere Kategorie – und es ist ein Betrag, dessen Totalverlust man aushalten können muss.
Quellen
- auxmoney, FAQ zur Abschaltung des Privatanlegergeschäfts, abgerufen am 5. Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen
- BaFin, Betrieb einer Schwarmfinanzierungsplattform
- § 20 Einkommensteuergesetz, insbesondere Absatz 1 Nummer 7, Absatz 6 und Absatz 9
- § 513 Bürgerliches Gesetzbuch, Anwendung auf Existenzgründer
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