Sondervermögen bedeutet, dass das Geld der Anleger rechtlich getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft gehalten wird. Geht der Anbieter insolvent, fällt es nicht in die Masse.
Wie die Trennung funktioniert
Drei Parteien sind beteiligt, und genau diese Aufteilung erzeugt den Schutz.
| Beteiligter | Aufgabe |
|---|---|
| Fondsgesellschaft | legt den Fonds auf und trifft die Anlageentscheidungen |
| Verwahrstelle | eine unabhängige Bank hält die Wertpapiere und überwacht die Gesellschaft |
| Anleger | halten Anteile am Sondervermögen |
Die Wertpapiere liegen nicht bei der Fondsgesellschaft, sondern bei der Verwahrstelle. Fällt die Gesellschaft aus, übernimmt die Verwahrstelle die Verwaltung oder überträgt den Fonds an ein anderes Haus.
Was geschützt ist – und was nicht
| Risiko | Geschützt? |
|---|---|
| Insolvenz der Fondsgesellschaft | ja, vollständig |
| Insolvenz der Depotbank | ja, Anteile bleiben Eigentum des Anlegers |
| Kursverluste am Markt | nein, das Anlagerisiko trägt der Anleger |
| Fehlentscheidungen des Managements | nein |
| Schließung des Fonds | Auszahlung zum aktuellen Wert |
Der Schutz betrifft ausschließlich die Insolvenz der beteiligten Unternehmen. Gegen fallende Kurse hilft er nicht – ein Unterschied, der häufig missverstanden wird.
Abgrenzung zur Einlagensicherung
Beim Tagesgeld greift die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Bank und Kunde. Beim Fonds gibt es keine Obergrenze, weil das Geld nie der Bank gehört.
| Merkmal | Tagesgeld | Fonds |
|---|---|---|
| Rechtsstellung | Forderung gegen die Bank | Eigentum am Sondervermögen |
| Schutzgrenze | 100.000 € je Bank | keine Grenze |
| Kursrisiko | keines | vorhanden |
| Verfügbarkeit | täglich | börsentäglich |
Wer mehr als 100.000 Euro sicher parken möchte, findet in Geldmarktfonds deshalb eine Alternative ohne Sicherungsgrenze – allerdings mit geringem Kursrisiko.
Was nicht als Sondervermögen gilt
Zertifikate und ETCs sind Schuldverschreibungen des Herausgebers. Fällt dieser aus, greift nur die hinterlegte Sicherheit. Bei Gold-ETCs ist das Metall bei seriösen Anbietern physisch eingelagert.
Quellen
- BaFin – Kapitalanlagegesetzbuch und Verwahrstellenpflichten
- Verkaufsprospekte der Fondsanbieter
Stand: 27. September 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Anlageberatung.