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Uptick-Rule: Wann Leerverkäufe in den USA gebremst werden

von FNE-Redaktion

An den US-Börsen darf nicht jederzeit zu jedem Preis leer verkauft werden. Rutscht eine Aktie im Tagesverlauf um zehn Prozent ab, schaltet sich eine Preisbremse ein: Leerverkäufe sind dann nur noch oberhalb des besten Gebots erlaubt. Diese Bremse heißt Uptick-Rule – allerdings funktioniert sie seit 2010 völlig anders als die Regel, die Generationen von Händlern unter diesem Namen kannten.

Das Wichtigste in Kürze

Was es isteine Preisregel für Leerverkäufe an US-Handelsplätzen
RechtsgrundlageRule 201 der Regulation SHO, erlassen von der US-Börsenaufsicht SEC
AuslöserKursverlust von 10 Prozent oder mehr gegenüber dem Schlusskurs des Vortages
FolgeLeerverkäufe nur noch zu Preisen oberhalb des besten nationalen Gebots
Dauerrestlicher Handelstag und der komplette folgende Handelstag
VorgängerregelRule 10a-1 von 1938, im Juli 2007 abgeschafft
Europakein Preistest; stattdessen Meldeschwellen und behördliche Eingriffsrechte

Was eine Uptick-Regel bremsen soll

Wer leer verkauft, verkauft Aktien, die er sich geliehen hat, und hofft auf einen niedrigeren Rückkaufkurs. Wie das im Einzelnen abläuft, steht im Beitrag zum Leerverkauf. Für die Regulierung ist eine andere Frage entscheidend: Zu welchem Preis darf dieser Verkauf ausgeführt werden?

Ein Verkäufer, der es eilig hat, bedient sich am besten Gebot – er verkauft also in die Nachfrage hinein und drückt den Kurs um eine Stufe nach unten. Macht das in einem fallenden Markt eine ganze Reihe von Leerverkäufern hintereinander, entsteht eine Abwärtsspirale, in der jeder Verkauf den nächsten billiger macht. Das ist der Vorgang, den eine Uptick-Regel unterbinden soll. Sie verbietet den Leerverkauf nicht, sondern nur die Ausführung auf einem fallenden Kurs: Der Leerverkäufer muss warten, bis ein Käufer zu ihm kommt.

Der Gegeneinwand ist genauso alt: Wenn Leerverkäufer nicht verkaufen dürfen, fehlt dem Markt genau in der Panik die Gegenseite, die später zurückkaufen muss – und damit ein Teil der Nachfrage, die Kurse wieder stabilisiert.

Die alte Regel: Rule 10a-1 von 1938

Die ursprüngliche Uptick-Rule stammt aus der Aufarbeitung des Crashs von 1929. Die SEC erließ 1938 die Rule 10a-1: Ein Leerverkauf war nur zulässig über dem letzten abweichenden Kurs (Plus-Tick) oder zum letzten Kurs, wenn dieser bereits über dem davor liegenden abweichenden Kurs lag (Zero-Plus-Tick). Auf einem Downtick war der Leerverkauf gesperrt. Diese Regel galt knapp sieben Jahrzehnte.

Die SEC testete sie von 2004 bis 2007 in einem Pilotversuch, in dem ein Teil der Aktien vom Preistest ausgenommen wurde. Das Ergebnis führte zur Abschaffung: Mit Release 34-55970 vom 28. Juni 2007, wirksam ab dem 3. Juli 2007, hob die SEC den Preistest auf und untersagte den Handelsplätzen zugleich, eigene Preistests einzuführen. Ab diesem Zeitpunkt gab es in den USA achtzehn Monate lang keine Preisregel für Leerverkäufe – ausgerechnet in den Monaten, in denen die Finanzkrise begann.

Rule 201: die Bremse ab minus zehn Prozent

Nach der Krise kam der Preistest in anderer Form zurück. Am 24. Februar 2010 beschloss die SEC die Rule 201 der Regulation SHO, die sogenannte alternative Uptick-Rule. Sie gilt nicht dauerhaft, sondern als Schalter für einzelne Wertpapiere. Die Marktteilnehmer erhielten sechs Monate Zeit zur Umsetzung.

Wann der Schalter auslöst

Fällt der Kurs eines Wertpapiers im Handelsverlauf um zehn Prozent oder mehr unter den Schlusskurs des Vortages, setzt die für die Notierung zuständige Börse die Beschränkung in Kraft und meldet das an alle Handelsplätze. Betroffen sind nicht nur Nasdaq-Werte, sondern alle an US-Handelsplätzen notierten Aktien, also auch NYSE-Titel.

Was dann gilt

Eine Leerverkaufsorder darf nur noch zu einem Preis oberhalb des besten nationalen Gebots eingestellt werden. Der Verkauf ins Gebot hinein – der kursdrückende Fall – ist gesperrt. Die Beschränkung läuft für den Rest des Handelstages und zusätzlich den ganzen folgenden Handelstag. Fällt der Kurs am zweiten Tag erneut um zehn Prozent, beginnt die Frist neu.

Wichtig ist die Reihenfolge: Die Bremse greift erst nach einem Einbruch, nicht davor. Sie verhindert keinen Kurssturz, sie soll nur verhindern, dass Leerverkäufer ihn vertiefen.

Beispiel: der Handelstag 5. November 2026

Wie häufig der Schalter auslöst, zeigt ein Tag mit breitem Kursrutsch. Am 5. November 2026 verlor der Nasdaq 100 im Tagesverlauf 5,84 Prozent. Die folgenden Werte lagen im laufenden Handel mehr als zehn Prozent unter ihrem Vortagsschluss und erfüllten damit die Auslösebedingung der Rule 201:

AktieKürzelTagesverlust
IRENIREN16,9 %
Nebius GroupNBIS16,4 %
TTM TechnologiesTTMI15,7 %
Credo TechnologyCRDO15,5 %
AST SpaceMobileASTS15,1 %
Advanced Micro DevicesAMD14,9 %
IES HoldingsIESC14,8 %
Sterling InfrastructureSTRL13,9 %
FlexFLEX13,9 %
Rocket LabRKLB13,2 %
DigitalOceanDOCN13,2 %
TeradyneTER12,3 %
CoreWeaveCRWV12,1 %
Amkor TechnologyAMKR11,3 %
AeroVironmentAVAV10,4 %

Für alle diese Titel war der Leerverkauf ins Gebot hinein an diesem und am folgenden Handelstag gesperrt. Werte mit kleineren Verlusten blieben unberührt – Broadcom etwa lag mit 9,1 Prozent knapp unter der Schwelle. Daran zeigt sich, wie grob die Zehn-Prozent-Marke als Instrument ist: Sie trennt nicht nach Ursache, sondern nur nach Ausmaß.

Was die Uptick-Rule nicht leistet

Drei Dinge werden regelmäßig mit ihr verwechselt.

Ein Leerverkaufsverbot ist sie nicht. Ein echtes Verbot hat die SEC in der Finanzkrise ausgesprochen: Mit einer Notverfügung vom 19. September 2008, gestützt auf Section 12(k)(2) des Securities Exchange Act, untersagte sie Leerverkäufe in 799 Finanzaktien. Die Verfügung war zunächst bis zum 2. Oktober 2008 befristet und galt bis in den Oktober hinein. Eine solche Maßnahme ist Notrecht und zeitlich begrenzt, keine Dauerregel.

Mit ungedeckten Leerverkäufen hat sie nichts zu tun. Ob der Verkäufer die Aktien überhaupt beschafft hat, regelt in den USA die Lieferpflicht der Regulation SHO, nicht der Preistest. Beides existiert unabhängig voneinander.

Und sie ist keine Handelsunterbrechung. Wenn der Handel in einem Wert oder im Gesamtmarkt für Minuten ausgesetzt wird, greifen die Schwellenregeln der Börsen, die an Indexverlusten und Einzelkursbewegungen ansetzen. Die Rule 201 unterbricht nichts; der Handel läuft weiter, nur eine Orderart ist eingeschränkt.

Europa: andere Werkzeuge, kein Preistest

Einen Preistest für Leerverkäufe gibt es in der EU nicht. Die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 über Leerverkäufe setzt an anderen Punkten an:

  • Ungedeckte Leerverkäufe: Nach Artikel 12 ist der Leerverkauf einer Aktie nur zulässig, wenn der Verkäufer sie geliehen hat, eine gleichwertige Vereinbarung getroffen hat oder ihm ein Dritter zugesagt hat, dass die Aktie lokalisiert wurde.
  • Meldepflicht: Artikel 5 verlangt die Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen an die zuständige Behörde. Die Verordnung nennt eine Schwelle von 0,2 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals und danach Intervalle von 0,1 Prozent; mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/27 wurde die Eingangsschwelle auf 0,1 Prozent gesenkt.
  • Veröffentlichungspflicht: Ab 0,5 Prozent und danach in Intervallen von 0,1 Prozent wird die Position nach Artikel 6 öffentlich bekannt gemacht – das ist die Quelle der Short-Positionen, die man im Bundesanzeiger nachlesen kann.
  • Eingriffsrecht: Nach Artikel 20 kann die zuständige Behörde Leerverkäufe in einem einzelnen Wert vorübergehend untersagen.

Ein Beispiel dafür ist die Allgemeinverfügung der BaFin vom 18. Februar 2019: Sie untersagte den Aufbau und die Erhöhung von Netto-Leerverkaufspositionen in der Wirecard-Aktie bis zum 18. April 2019, ausgenommen Market-Making. Grundlage war Artikel 20 der Verordnung in Verbindung mit Paragraf 53 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes. Wie die Geschichte ausging, steht im Beitrag zum Wirecard-Skandal.

Der Zehn-Prozent-Auslöser existiert aber auch in Europa – nur anders gebaut. Artikel 23 der Verordnung erlaubt der zuständigen Behörde, Leerverkäufe zu beschränken, wenn der Kurs eines Finanzinstruments an einem Handelstag erheblich fällt; bei liquiden Aktien liegt diese Schwelle bei zehn Prozent gegenüber der Schlussnotierung des Vortages. Die Maßnahme gilt längstens bis zum Ende des folgenden Handelstages und kann um höchstens zwei weitere Handelstage verlängert werden, wenn der Kurs erneut deutlich nachgibt.

Der Unterschied zu den USA ist die Automatik. In den USA schaltet die Beschränkung bei minus zehn Prozent von selbst. In Europa kann die Behörde bei derselben Schwelle eingreifen – sie muss es nicht.

Fragen und Antworten

Gibt es die Uptick-Rule heute noch?

In ihrer ursprünglichen Form nicht. Die Rule 10a-1 von 1938 wurde 2007 abgeschafft. Seit 2010 gilt die Rule 201 der Regulation SHO, die nur nach einem Kursverlust von zehn Prozent greift und dann den Leerverkauf oberhalb des besten Gebots erzwingt.

Gilt die Regel für alle US-Aktien?

Sie gilt für die an US-Handelsplätzen notierten Aktien, unabhängig davon, ob der Wert an der Nasdaq oder an der NYSE geführt wird. Aktiv wird sie aber nur für die einzelnen Papiere, die die Zehn-Prozent-Schwelle gerissen haben – nie für den ganzen Markt auf einmal.

Werden Leerverkäufe durch die Regel verboten?

Nein. Verboten ist nur die Ausführung zu einem Preis auf oder unter dem besten Gebot. Wer bereit ist, höher anzubieten und auf einen Käufer zu warten, darf weiter leer verkaufen.

Gibt es in Deutschland eine Uptick-Regel?

Nein. Die EU-Leerverkaufsverordnung arbeitet mit Meldeschwellen, einem Verbot ungedeckter Leerverkäufe und behördlichen Eingriffsrechten. Einen Preistest, der die Ausführung einzelner Orders an den letzten Kurs bindet, kennt das europäische Recht nicht.

Woran erkenne ich, ob die Bremse bei einer Aktie aktiv ist?

Über den Tagesverlust gegenüber dem Vortagsschluss: Liegt er bei zehn Prozent oder mehr, ist die Beschränkung für diesen und den folgenden Handelstag gesetzt. Broker und Handelsplattformen weisen entsprechende Orders zudem ab oder kennzeichnen sie.

Hat die Regel schon einmal einen Crash verhindert?

Das lässt sich nicht beantworten, weil es keinen Vergleichsfall ohne sie gibt. Die SEC hat ihren Pilotversuch von 2004 bis 2007 genau deshalb aufgesetzt – und das Ergebnis sprach damals gegen den dauerhaften Preistest. Ob die abgeschwächte Fassung von 2010 wirkt, ist unter Marktbeobachtern weiter offen.

Fazit

Die Uptick-Rule ist von einer Dauerregel zu einem Notfallschalter geworden. Siebzig Jahre lang band sie jeden Leerverkauf an einen steigenden Kurs; heute greift sie erst, wenn ein Wert zehn Prozent verloren hat, und dann nur für anderthalb Handelstage. Für Privatanleger ist das vor allem eine Information über den Marktzustand: Wenn die Beschränkung bei einem Papier gesetzt ist, war der Tagesverlust zweistellig. Als Schutz vor fallenden Kursen taugt sie nicht – sie setzt erst ein, wenn der Schaden schon entstanden ist.

Wer sich für die Gegenrichtung interessiert, also für den Moment, in dem Leerverkäufer selbst unter Druck geraten, findet das im Beitrag zum Short Squeeze. Wie sich auf fallende Kurse auch ohne Leerverkauf setzen lässt, erklärt der Beitrag zur Put-Option.

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Leerverkauf · Short Squeeze · Put-Option · Stop-Order · Volatilität · Arbitrage · Leitzins

Quellen

Stand November 2026. Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Anlageempfehlung dar.

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