Ein ausschüttender ETF zahlt Dividenden und Zinsen regelmäßig auf das Verrechnungskonto aus. Das Gegenstück ist die thesaurierende Variante, die Erträge automatisch wieder anlegt.
Wie die Ausschüttung abläuft
| Häufigkeit | je nach Fonds jährlich, halbjährlich oder quartalsweise |
| Höhe | abhängig von den Dividenden der enthaltenen Unternehmen |
| Kurswirkung | der Anteilspreis sinkt am Ausschüttungstag um den Betrag |
| Gutschrift | auf das Verrechnungskonto des Depots |
| Erkennungszeichen | Namenszusatz Dist, D oder Ausschüttend |
Wichtig ist die dritte Zeile: Eine Ausschüttung ist kein zusätzlicher Gewinn. Der Fonds gibt Geld ab, das vorher im Anteilspreis steckte.
Für wen sich die Variante eignet
Wer laufende Einnahmen braucht. In der Entnahmephase ersetzt die Ausschüttung einen Teil des Verkaufs von Anteilen.
Wer den Sparerpauschbetrag ausnutzen will. Bis 1.000 Euro Kapitalerträge je Person bleiben jährlich steuerfrei. Ausschüttungen füllen diesen Freibetrag automatisch.
Wer den Überblick behalten möchte. Jede Zahlung erscheint im Kontoauszug, die Besteuerung ist unmittelbar nachvollziehbar.
Steuerliche Behandlung
| Vorgang | Steuerfolge |
|---|---|
| Ausschüttung | 25 % Abgeltungsteuer plus Soli, sofort abgeführt |
| Teilfreistellung | bei Aktien-ETFs bleiben 30 % steuerfrei |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € je Person jährlich steuerfrei, Freistellungsauftrag nötig |
| Vorabpauschale | entfällt weitgehend, weil bereits ausgeschüttet wurde |
| Verkauf der Anteile | Gewinn wird versteuert wie üblich |
Die vierte Zeile ist der praktische Unterschied zur thesaurierenden Variante: Dort fällt jährlich die Vorabpauschale an, die vom Verrechnungskonto abgebucht wird.
Der Nachteil
Ausgeschüttetes Geld arbeitet nicht weiter, solange es auf dem Konto liegt. Wer es wieder anlegt, zahlt Ordergebühren und hat den Zinseszinseffekt kurz unterbrochen.
Beim Vermögensaufbau ist die thesaurierende Variante deshalb meist die einfachere Wahl – Hintergründe im Beitrag zum Zinseszins.
Quellen
- Basisinformationsblätter der Fondsanbieter
- Investmentsteuergesetz – Teilfreistellung und Abgeltungsteuer
Stand: 27. September 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Anlageberatung.