Kinderdepot: Steuervorteile, Fallstricke und was mit 18 passiert

Ein Kinderdepot läuft auf den Namen des Kindes, wird von den Eltern verwaltet und geht mit dem 18. Geburtstag vollständig in dessen Hände über. Der steuerliche Vorteil ist erheblich – die Konsequenzen ebenfalls.

Was ein Kinderdepot ausmacht

Inhaberdas Kind, von der ersten Einzahlung an
Verwaltungbeide sorgeberechtigten Elternteile
Verfügungab dem 18. Geburtstag allein das Kind
AnlagenETFs, Fonds, Aktien wie bei jedem Depot
Sparratebei vielen Anbietern ab einem Euro
KostenDepotführung meist kostenlos

Die Bezeichnungen Kinderdepot, Juniordepot und Depot für Minderjährige meinen dieselbe Konstruktion. Rechtlich handelt es sich um ein gewöhnliches Wertpapierdepot, dessen Inhaber minderjährig ist.

Der Steuervorteil im Detail

Weil das Depot dem Kind gehört, gelten dessen eigene Freibeträge – und die sind hoch, solange kein weiteres Einkommen vorliegt:

FreibetragHöhe 2026Wofür
Grundfreibetrag12.348 €steuerfreies Einkommen insgesamt
Sparerpauschbetrag1.000 €Kapitalerträge
Sonderausgabenpauschale36 €pauschal
Zusammenrund 13.384 €jährlich steuerfreie Kapitalerträge

Zum Vergleich: Im Depot der Eltern wären auf dieselben Erträge rund 26 Prozent Abgeltungsteuer fällig, sobald deren eigener Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung

Damit die Bank keine Steuer einbehält, braucht es zwei Dinge – je nach Höhe der Erträge:

Bis 1.000 € ErträgeFreistellungsauftrag bei der Depotbank genügt
Darüber hinausNichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen
Gültigkeit der NV-Bescheinigungin der Regel drei Jahre
Kostenkeine

Die Bescheinigung wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt und bei der Bank hinterlegt. Ohne sie zieht die Bank ab dem ersten Euro über dem Pauschbetrag Steuern ein, die erst über die Steuererklärung zurückkommen.

Faustregel: Freistellungsauftrag immer, NV-Bescheinigung sobald die Erträge 1.000 Euro übersteigen. Einzelheiten im Beitrag zum Freistellungsauftrag.

Die drei Fallstricke

Mit 18 gehört das Geld dem Kind

Am 18. Geburtstag endet die elterliche Verwaltung vollständig. Das Kind kann das Depot auflösen und das Geld ausgeben, wofür es möchte – ein Auto, eine Weltreise, was auch immer.

Rechtlich lässt sich daran nichts ändern. Wer diese Kontrolle nicht abgeben möchte, spart besser im eigenen Depot und überträgt das Geld später bewusst.

Die Familienversicherung

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, solange ihr Gesamteinkommen unter der Grenze bleibt – 2026 rund 535 Euro im Monat, also etwa 6.400 Euro im Jahr.

Kapitalerträge zählen dabei mit. Bei üblichen Sparraten ist das unproblematisch, bei größeren Depots mit hohen Ausschüttungen kann die beitragsfreie Mitversicherung entfallen.

Ein Grund, bei Kinderdepots eher thesaurierende als ausschüttende ETFs zu wählen: Was nicht ausgeschüttet wird, taucht als Ertrag zunächst kaum auf.

Das BAföG

Beim BAföG-Antrag zählt das Vermögen des Kindes. Für Studierende unter 30 Jahren liegt der Freibetrag bei 15.000 Euro. Was darüber liegt, mindert den Anspruch oder lässt ihn entfallen.

Ein über achtzehn Jahre bespartes Depot erreicht diese Grenze leicht. Wer mit BAföG-Bedarf rechnet, sollte das einkalkulieren.

Kinderdepot oder eigenes Depot?

KriteriumKinderdepotDepot der Eltern
Steuernbis 13.384 € Erträge freiAbgeltungsteuer nach Freibetrag
Eigentumbeim Kindbei den Eltern
Kontrolle ab 18entfälltbleibt bestehen
BAföGzählt als Vermögen des Kindeszählt nicht
Familienversicherungkann betroffen seinnicht betroffen
SchenkungsteuerFreibetrag 400.000 € je Elternteilentfällt

Die Faustregel: Bei kleineren Sparraten überwiegt der Steuervorteil. Bei größeren Summen, absehbarem BAföG-Bedarf oder Zweifeln an der Reife mit 18 ist das eigene Depot die ruhigere Lösung.

Eine Mischung ist ebenfalls möglich: ein Teil im Kinderdepot für den Steuervorteil, ein Teil im eigenen Depot als Reserve.

Was bei der Eröffnung nötig ist

Geburtsurkundedes Kindes
Ausweisebeider sorgeberechtigter Elternteile
Zustimmungbeider Elternteile, auch bei getrennt Lebenden
Steuer-Identifikationsnummerdes Kindes
Schufa-Prüfungbeim reinen Depot nicht erforderlich

Die Eröffnung läuft online oder per Post und dauert wenige Tage. Der Ablauf entspricht im Übrigen dem im Beitrag Depot eröffnen beschriebenen Verfahren.

Worauf es bei der Anbieterwahl ankommt

Sparplankosten. Bei Raten von 25 oder 50 Euro fallen prozentuale Gebühren stark ins Gewicht. Anbieter mit kostenlosen ETF-Sparplänen sind hier im Vorteil.

Mindestrate. Manche Anbieter beginnen bei einem Euro, andere bei 25 oder 50.

ETF-Auswahl. Für einen Welt-ETF reicht jedes Angebot; wer breiter streuen möchte, braucht mehr Auswahl.

Depotführungsgebühr. Bei Kinderdepots meist kostenlos, im Einzelfall aber an Bedingungen geknüpft.

Eine Übersicht der Anbieter steht im Beitrag zu den Brokern.

Was aus regelmäßigen Sparraten wird

Die folgende Rechnung unterstellt eine durchschnittliche Rendite von sieben Prozent im Jahr – der langfristige Durchschnitt breit streuender Aktienindizes vor Steuern und Inflation.

Monatliche RateEinzahlung in 18 JahrenDepotwert nach 18 JahrenDavon Kursgewinn
25 €5.400 €rund 10.700 €5.300 €
50 €10.800 €rund 21.400 €10.600 €
100 €21.600 €rund 42.800 €21.200 €
150 €32.400 €rund 64.200 €31.800 €
200 €43.200 €rund 85.600 €42.400 €

Was daran auffällt: Etwa die Hälfte des Endbetrags stammt nicht aus den Einzahlungen, sondern aus dem Zinseszinseffekt. Bei kürzeren Zeiträumen fällt dieser Anteil deutlich geringer aus – genau deshalb ist der frühe Start entscheidender als die Höhe der Rate.

Wer erst mit zehn Jahren beginnt und dann 100 Euro monatlich spart, kommt auf rund 13.900 Euro. Mit 50 Euro ab der Geburt wären es 21.400 Euro – bei geringerer Gesamteinzahlung.

Zur Einordnung: Diese Werte sind Durchschnitte über lange Zeiträume. Einzelne Jahre können deutlich darunter oder darüber liegen, und Kursverluste von dreißig Prozent und mehr kamen historisch mehrfach vor. Eigene Szenarien lassen sich im ETF-Rechner durchspielen.

Welche Anlagen sich eignen

Bei einem Anlagehorizont von fünfzehn bis achtzehn Jahren spricht wenig gegen einen hohen Aktienanteil. Die lange Laufzeit gleicht zwischenzeitliche Rückschläge aus.

AnlageEignungBemerkung
Welt-ETFsehr gutbreite Streuung, niedrige Kosten
Schwellenländer-ETFals Beimischunghöhere Schwankung
EinzelaktienbegrenztKlumpenrisiko über 18 Jahre
Aktiv verwaltete Fondsselten sinnvollKosten schmälern die Rendite
BanksparplankaumRendite unter der Inflation
Versicherungsproduktemeist nichthohe Abschlusskosten

Der Klassiker ist ein Sparplan auf einen Welt-ETF, der über tausend Unternehmen aus Industrieländern bündelt. Was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag Was ist ein ETF.

Zum Umschichten vor dem 18. Geburtstag: Wird das Geld kurz nach der Volljährigkeit gebraucht – etwa für Ausbildung oder Führerschein –, lohnt es sich, einige Jahre vorher den Aktienanteil schrittweise zu senken. Sonst entscheidet der Börsenstand des Stichtags über den Betrag.

Einzahlungen von Großeltern und Verwandten

Überweisungen auf ein Kinderdepot sind Schenkungen. Steuerlich spielt das bei üblichen Beträgen keine Rolle, weil die Freibeträge hoch sind:

SchenkerFreibetrag je 10 Jahre
Eltern (je Elternteil)400.000 €
Großeltern (je Person)200.000 €
Geschwister, Onkel, Tante20.000 €
Nicht verwandte Personen20.000 €

Die Beträge gelten je Schenker und erneuern sich alle zehn Jahre. Bei monatlichen Raten im zwei- oder dreistelligen Bereich wird keine dieser Grenzen erreicht.

Wichtig ist die Abgrenzung: Wer auf das Depot des Kindes einzahlt, verschenkt das Geld endgültig. Ein späterer Rückgriff ist ausgeschlossen – auch für die Eltern.

Der Sonderfall Kettenschenkung

Gelegentlich wird empfohlen, Geld über das Kind an einen anderen Empfänger weiterzureichen, um Freibeträge mehrfach zu nutzen. Das Finanzamt erkennt solche Gestaltungen nicht an, wenn das Kind von vornherein zur Weitergabe verpflichtet war.

Wenn das Depot zweckgebunden sein soll

Viele Eltern möchten sicherstellen, dass das Geld für Ausbildung oder Führerschein verwendet wird. Über das Kinderdepot lässt sich das nicht erreichen – ab 18 entscheidet das Kind allein.

WunschPassende Lösung
Zweckbindung gewünschteigenes Depot der Eltern, spätere Übertragung
Maximaler SteuervorteilKinderdepot mit NV-Bescheinigung
Beides teilweiseAufteilung auf zwei Depots
Auszahlung in Ratennur außerhalb eines Kinderdepots regelbar

Die Aufteilung ist in der Praxis der häufigste Weg: Ein Teil läuft im Namen des Kindes und nutzt dessen Freibeträge, ein Teil bleibt im eigenen Depot und wird später nach Bedarf übertragen.

Wer größere Beträge überträgt, kann zudem über einen Zeitraum verteilen: Schenkungen in mehreren Schritten reduzieren das Risiko, dass ein Achtzehnjähriger auf einmal über eine hohe Summe verfügt.

Häufige Fragen

Ist ein Kinderdepot sinnvoll?

Für langfristigen Vermögensaufbau ja – wegen der langen Laufzeit und der Steuerfreibeträge. Die Frage ist weniger ob, sondern auf wessen Namen.

Thesaurierend oder ausschüttend?

Beim Kinderdepot meist thesaurierend, weil Ausschüttungen als Einkommen zählen und die Familienversicherung berühren können.

Können Großeltern ein Depot eröffnen?

Ein Depot auf den Namen des Kindes können nur die Sorgeberechtigten eröffnen. Großeltern können aber einzahlen oder ein eigenes Depot führen und das Geld später übertragen.

Was passiert bei einer Scheidung?

Das Vermögen im Kinderdepot gehört dem Kind und fällt nicht in den Zugewinnausgleich. Die Verwaltung üben weiterhin beide Sorgeberechtigten aus.

Kann man Geld wieder entnehmen?

Nur im Interesse des Kindes. Eltern dürfen das Vermögen nicht für eigene Zwecke verwenden – das ist keine theoretische Einschränkung, sondern geltendes Recht.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz – Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – Vermögensfreibeträge
  • Sozialgesetzbuch V – Familienversicherung
  • Bürgerliches Gesetzbuch – elterliche Vermögenssorge

Stand: 28. September 2026. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

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