Teilfreistellung: Wie viel vom Fondsertrag steuerfrei bleibt

Die Teilfreistellung stellt einen festen Anteil der Fondserträge von der Steuer frei. Bei Aktienfonds sind es 30 Prozent – ein Ausgleich dafür, dass der Fonds selbst bereits Steuern zahlt.

Die Sätze im Überblick

FondsartAktienanteilTeilfreistellung
Aktienfondsmindestens 51 %30 %
Mischfondsmindestens 25 %15 %
Immobilienfonds Inlandüberwiegend deutsche Objekte60 %
Immobilienfonds Auslandüberwiegend ausländische Objekte80 %
Rentenfondskein Aktienanteilkeine

Maßgeblich ist der im Verkaufsprospekt festgelegte Mindestaktienanteil, nicht die tatsächliche Quote zu einem Stichtag.

Wie sich das auswirkt

Ein Rechenbeispiel mit 1.000 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF, ohne Sparerpauschbetrag.

Gewinn1.000 €
Teilfreistellung 30 %300 € bleiben steuerfrei
Steuerpflichtig700 €
Abgeltungsteuer 25 % plus Solirund 185 €
Effektiver Steuersatzrund 18,5 % statt 26,4 %

Die Freistellung gilt für Ausschüttungen, für die Vorabpauschale und für Gewinne beim Verkauf gleichermaßen.

Was man selbst tun muss

Nichts. Die Depotbank berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch und führt nur den verbleibenden Betrag ab.

Wichtig ist allein der Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro je Person. Ohne ihn wird ab dem ersten Euro Steuer einbehalten, die man sich später über die Steuererklärung zurückholen muss.

Bei Kirchensteuer und Verlusten

Kirchensteuerpflichtige zahlen etwas mehr; der Satz sinkt dafür leicht. Verluste aus Fondsverkäufen werden ebenfalls um die Teilfreistellung gekürzt – 30 Prozent eines Verlusts bleiben also unberücksichtigt.

Quellen

  • Investmentsteuergesetz – Paragraf 20 zur Teilfreistellung
  • Bundesfinanzministerium – Anwendungsschreiben zum Investmentsteuerrecht

Stand: 27. September 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Anlageberatung.

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