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Lender of Last Resort: Der Kreditgeber letzter Instanz

von FNE-Redaktion

Jede Bank ist angreifbar, auch eine gesunde: Sie nimmt Geld kurzfristig auf und verleiht es langfristig. Wollen alle Einleger gleichzeitig auszahlen, kann keine Bank liefern. Für diesen Fall gibt es eine Stelle, die Geld gegen Sicherheiten verleiht, wenn der Markt es nicht mehr tut – den Kreditgeber letzter Instanz, auf Englisch lender of last resort. In der Regel ist das die Notenbank.

Das Wichtigste in Kürze

FunktionLiquidität bereitstellen, wenn kein privater Geldgeber mehr bereitsteht
Klassische Regelfreigebig verleihen, zu einem Strafzins, gegen gute Sicherheiten
Zentrale Bedingungder Kreditnehmer muss zahlungsunfähig sein dürfen, aber nicht überschuldet
USA, NormalfallDiskontfenster der Federal Reserve mit drei Programmen, immer besichert
USA, NotfallSection 13(3) des Federal Reserve Act, nur für breit angelegte Programme
EuroraumEmergency Liquidity Assistance der jeweiligen nationalen Notenbank
Praktisches Problemwer die Hilfe nutzt, gilt als angeschlagen – das Stigma hält Banken ab

Die Regel von Bagehot

Die Standardformel stammt von dem britischen Publizisten Walter Bagehot, der sie 1873 in seinem Buch „Lombard Street“ formulierte. Sie besteht aus drei Teilen, und jeder Teil hat einen Zweck.

  • Freigebig verleihen. Eine Panik endet erst, wenn die Einleger glauben, dass genug Geld da ist. Zögerliche Hilfe verlängert den Ansturm.
  • Zu einem Strafzins. Die Hilfe muss teurer sein als die normale Marktfinanzierung, damit niemand sie aus Bequemlichkeit nutzt und alle sie zurückzahlen wollen, sobald es anders geht.
  • Gegen gute Sicherheiten. Die Notenbank soll Liquidität geben, nicht Verluste übernehmen. Sie leiht gegen Pfand, nicht gegen Hoffnung.

Diese drei Punkte stehen bis heute in jedem Regelwerk – und an jedem von ihnen entsteht im Ernstfall Streit. Was eine gute Sicherheit ist, hängt davon ab, wer sie bewertet. Und ein Strafzins, der hoch genug ist, um missbräuchliche Nutzung zu verhindern, ist oft hoch genug, um ein schwankendes Institut zu erledigen.

Warum die Funktion gebraucht wird

Der Grund liegt in der Fristentransformation. Eine Bank finanziert langfristige Kredite mit kurzfristigen Einlagen – darin besteht ihr Geschäft und ihr Ertrag. Solange nur ein kleiner Teil der Einleger gleichzeitig Geld abruft, funktioniert das. Entsteht Zweifel, wird das Abheben rational: Wer zuerst kommt, bekommt sein Geld; wer wartet, riskiert es. Dieses Muster macht auch eine solvente Bank innerhalb von Tagen zahlungsunfähig.

Vor der Gründung der Federal Reserve im Jahr 1913 übernahmen in den USA private Clearing-Häuser diese Rolle: Sie gaben eigene Zertifikate aus, mit denen die Mitgliedsbanken untereinander zahlten, statt Bargeld zu bewegen. Das funktionierte mehrfach – zuletzt in der Panik von 1907, die so schwer war, dass daraus die Notenbankgründung folgte.

Die USA: Diskontfenster und Notfallparagraf

Das Diskontfenster im Normalbetrieb

Die Federal Reserve unterhält drei Kreditprogramme für Banken. Alle sind zwingend besichert; die Reserve Banks akzeptieren dafür ein breites Spektrum an Krediten und Wertpapieren.

ProgrammFür wenZins
Primary CreditInstitute in grundsätzlich solider Lage; über Nacht oder bis zu 90 Tageseit März 2020 am oberen Rand des Zielbands für den Tagesgeldsatz
Secondary CreditInstitute, die für Primary Credit nicht in Frage kommenhöher als Primary Credit
Seasonal Creditkleine Institute mit saisonalen SchwankungenDurchschnitt ausgewählter Marktsätze

Die Staffelung ist die Bagehot-Regel in Tabellenform: Je schwächer das Institut, desto teurer das Geld. Mehr zur Funktionsweise der Notenbank steht im Beitrag zur Fed, zum Zinsniveau im Beitrag zum Leitzins.

Section 13(3): der Notfallparagraf

Reicht das Diskontfenster nicht, greift Section 13(3) des Federal Reserve Act. Er erlaubt der Notenbank unter „ungewöhnlichen und zwingenden Umständen“, auch an Unternehmen außerhalb des Bankensektors Kredit zu geben. Auf dieser Grundlage lief 2008 die Hilfe für den Versicherer AIG.

Nach der Finanzkrise wurde der Paragraf eingeschränkt. Die heutigen Regeln verlangen:

  • Das Programm muss breit angelegt sein – mindestens fünf teilnahmeberechtigte Unternehmen, und es darf nicht darauf zugeschnitten sein, einer Gruppe scheiternder Firmen zu helfen.
  • Eine Rettung eines einzelnen scheiternden Unternehmens ist damit ausgeschlossen.
  • Jedes Programm braucht die Zustimmung des Finanzministers.
  • Der Zins muss über den normalen Marktsätzen liegen und zur schnellen Rückzahlung anreizen.
  • An überschuldete Kreditnehmer darf nicht verliehen werden. Als überschuldet gilt, wer in den vorangegangenen 90 Tagen fällige und unbestrittene Zahlungen nicht geleistet hat oder von der Notenbank als überschuldet eingeschätzt wird.

Der Fall AIG wäre unter diesen Regeln so nicht mehr möglich. Das ist beabsichtigt – und es verschiebt die Verantwortung für Einzelfälle vom Notenbankkredit zur gesetzlichen Abwicklung, wie sie im Beitrag zu too big to fail beschrieben ist.

Der Euroraum: Hilfe von der nationalen Notenbank

Im Euroraum teilen sich EZB und die nationalen Notenbanken diese Funktion. Die Nothilfe heißt Emergency Liquidity Assistance, kurz ELA, und wird nicht von Frankfurt ausgezahlt: Zuständig ist die Notenbank des Landes, in dem die betroffene Bank ihren Sitz hat – und sie trägt auch Kosten und Risiko.

Die Bedingungen entsprechen der klassischen Doktrin:

  • Die Bank darf illiquide sein, muss aber solvent bleiben, also ihre Verbindlichkeiten langfristig bedienen können.
  • Die Hilfe ist nur für unvorhergesehene Notlagen gedacht, endet mit der Normalisierung und muss zurückgezahlt werden.
  • Die nationale Notenbank akzeptiert schwächere Sicherheiten als im Regelgeschäft, nimmt dafür aber Abschläge vor und verlangt einen höheren Zins.
  • Einen Anspruch auf ELA gibt es nicht.

Die EZB überwacht diese Geschäfte. Ihr Rat kann die Hilfe einschränken oder ihr widersprechen, wenn zwei Drittel der Mitglieder zustimmen – allerdings nur mit der Begründung, die Hilfe störe die Geldpolitik oder die Aufgaben des Eurosystems. Das ist ein hohes Quorum und eine enge Begründung, und beides ist Absicht: Die Nothilfe soll eine nationale Entscheidung bleiben, die Geldpolitik eine gemeinsame.

Die entscheidende Grenze: illiquide oder insolvent?

Beide Rechtsordnungen ziehen dieselbe Linie. Wer nur vorübergehend kein Geld hat, bekommt Kredit. Wer mehr Schulden als Vermögen hat, nicht. Der Grund ist einfach: Im ersten Fall stellt die Notenbank Liquidität bereit und bekommt sie zurück. Im zweiten Fall übernimmt sie Verluste – und das ist eine Haushaltsentscheidung, die Parlamenten zusteht, nicht Notenbanken.

In der Praxis ist die Unterscheidung selten eindeutig. Ob eine Bank solvent ist, hängt davon ab, wie ihre Vermögenswerte bewertet werden – und im Krisenmoment fallen genau diese Bewertungen, weil niemand kauft. Eine Bank kann allein deshalb überschuldet erscheinen, weil der Markt für ihre Aktiva vorübergehend verschwunden ist. Die Entscheidung über Hilfe oder Abwicklung fällt also unter Unsicherheit, oft an einem Wochenende, auf Grundlage von Zahlen, die am Montag anders aussehen.

Das Stigma-Problem

Eine Eigenart dieser Hilfe ist, dass ihre Nutzung Schaden anrichtet. Wird bekannt, dass eine Bank beim Diskontfenster oder bei der ELA Geld holt, lesen Marktteilnehmer daraus, dass sie es nötig hat. Die Folge sind weitere Abflüsse – genau das Gegenteil des Zwecks.

Notenbanken haben darauf mit Verfahren reagiert, die die Teilnahme verschleiern: Auktionen mit vielen Teilnehmern, verzögerte Veröffentlichung der Namen, breit angelegte Programme statt Einzelkredite. Die Vorgabe der breiten Teilnahmeberechtigung in Section 13(3) hat neben der politischen auch diese praktische Funktion: In einem Programm mit vielen Nutzern fällt niemand auf.

Daraus ergibt sich ein Abwägungsproblem, das bis heute nicht gelöst ist. Transparenz über Notenbankhilfen ist demokratisch geboten – und sie macht die Hilfe weniger wirksam.

Fragen und Antworten

Was heißt lender of last resort auf Deutsch?

Kreditgeber letzter Instanz, seltener auch Kreditgeber der letzten Zuflucht. Gemeint ist die Stelle, an die sich eine Bank wendet, wenn alle anderen Finanzierungswege erschöpft sind.

Ist die Notenbank verpflichtet zu helfen?

Nein. Weder das Diskontfenster noch die ELA begründen einen Anspruch. Beide Rechtsordnungen formulieren Befugnisse, keine Pflichten – und knüpfen sie an Bedingungen, über deren Erfüllung die Notenbank selbst entscheidet.

Bekommen auch Unternehmen außerhalb des Bankensektors Notenbankkredit?

In den USA ist das über Section 13(3) möglich, aber nur im Rahmen breit angelegter Programme und mit Zustimmung des Finanzministers. Im Euroraum ist die Nothilfe auf Kreditinstitute beschränkt; Unterstützung für Unternehmen läuft über Staatsprogramme, nicht über die Notenbank.

Wer trägt im Euroraum das Risiko einer Nothilfe?

Die nationale Notenbank des Sitzlandes. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur gemeinsamen Geldpolitik, deren Risiken im Eurosystem verteilt werden.

Gilt die Funktion auch für Staaten?

Für Staaten ist die Lage rechtlich anders: Die direkte Finanzierung von Mitgliedstaaten durch die EZB ist im EU-Vertrag untersagt. Ob und in welchem Umfang Anleihekäufe am Sekundärmarkt eine ähnliche Wirkung haben, ist Gegenstand einer seit Jahren laufenden juristischen und politischen Auseinandersetzung – eine abschließende Antwort darauf gibt es nicht.

Woran erkenne ich als Anleger, dass Nothilfe im Spiel ist?

An Veröffentlichungen der Notenbanken zu ihren Kreditprogrammen und an der Bilanz der Notenbank, in der solche Kredite als Position erscheinen. Namen einzelner Institute werden meist erst mit Verzögerung bekannt.

Fazit

Der Kreditgeber letzter Instanz ist keine Rettungsinstanz, sondern eine Brücke. Er überbrückt die Lücke zwischen einem Liquiditätsengpass und der Rückkehr des Marktes – gegen Sicherheiten, zu einem höheren Zins, mit Rückzahlungspflicht. Verluste zu übernehmen gehört ausdrücklich nicht dazu; das ist die Grenze zum Bailout.

Praktisch liegt die Schwierigkeit nicht in der Regel, sondern in ihrer Anwendung. Die Unterscheidung zwischen illiquide und insolvent ist im Krisenmoment eine Schätzung, und die Offenlegung der Hilfe untergräbt ihre Wirkung. Beide Probleme sind seit Bagehot bekannt und bis heute nicht gelöst.

Mehr Finanzwissen

Fed · EZB · Leitzins · Bailout · Too big to fail · Eigenkapital · Börsencrash · Uptick-Rule

Quellen

Stand November 2026. Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Anlageempfehlung dar.

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