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Gemeinschaftskonto: Oder- oder Und-Konto, Haftung und Trennung

von user

Ein Gemeinschaftskonto erleichtert Paaren die gemeinsamen Ausgaben. Die Frage, wem das Geld darauf gehört und wer für ein Minus haftet, wird dabei oft erst bei einer Trennung gestellt.

Die zwei Formen

Oder-KontoUnd-Konto
Verfügungjeder alleinnur gemeinsam
Alltagstauglichkeithochgering
Typischer EinsatzHaushaltskonto von PaarenErbengemeinschaften, Vereine

In der Praxis ist fast jedes Paarkonto ein Oder-Konto: Beide können unabhängig voneinander überweisen, abheben und Karten nutzen.

Die Haftung

Beim Oder-Konto haften beide Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Die Bank kann die gesamte Schuld von jedem Einzelnen verlangen – auch wenn nur einer das Konto überzogen hat.

Das gilt auch für einen eingeräumten Dispokredit. Wer ein Oder-Konto führt, bürgt faktisch für das Ausgabeverhalten des anderen.

Wem das Guthaben gehört

Im Zweifel beiden je zur Hälfte – unabhängig davon, wer eingezahlt hat. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, sollten aber schriftlich festgehalten werden.

Bei einer Trennung kann jeder Inhaber das gesamte Guthaben abheben. Rechtlich muss er die Hälfte zwar herausgeben, praktisch führt das oft zu Streit.

Bei Tod eines Kontoinhabers

Das Oder-Konto bleibt für den überlebenden Partner nutzbar – ein praktischer Vorteil gegenüber Einzelkonten, die bis zur Vorlage eines Erbscheins gesperrt sein können.

Die Hälfte des Guthabens fällt allerdings in den Nachlass. Erben können sie herausverlangen.

Die bewährte Lösung

Viele Paare kombinieren: jeder ein eigenes Konto für persönliche Ausgaben, dazu ein gemeinsames Konto, auf das beide einen festen Betrag für Miete, Lebensmittel und Fixkosten überweisen.

Das begrenzt die gemeinsame Haftung auf den Haushaltsbetrag und lässt jedem finanziellen Spielraum.

Fazit

Ein Gemeinschaftskonto ist praktisch, verbindet aber auch Risiken. Die gesamtschuldnerische Haftung sollte jedem Kontoinhaber bewusst sein.

Aus Sicht der Marktteilnehmer lohnt es sich, beim Gemeinschaftskonto auf einen Dispokredit zu verzichten. Er ist selten nötig und schafft eine gemeinsame Verbindlichkeit, die bei einer Trennung schwer aufzuteilen ist.

Weitere Grundlagen: Girokonto und Bankvollmacht.

Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Beratung dar. Angaben ohne Gewähr.

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